Hintergrund

Strandgut ist nicht herrenlos

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Nach britischem Recht ist das Sammeln von Strandgut nicht verboten - der Fund muss jedoch der Polizei gemeldet werden.

Nach britischem Recht ist das Sammeln von Strandgut im Hoheitsgebiet des Landes zwar nicht verboten. Der Finder muss die Gegenstände jedoch anschließend bei der Polizei melden, die dann den rechtmäßigen Besitzer ermittelt. Andernfalls drohen Haftstrafen. Weiteres ist in einem Gesetz über die Handelsschifffahrt von 1995 geregelt, das die Schatzsucher ignorierten.

Plünderer bedienen sich nach uraltem Recht
Im Fall der "Napoli" war von vornherein bekannt, wem die Beute gehörte. Die Plünderer bedienten sich nach einer Jahrhunderte alten Küstentradition. Bis vor 200 Jahren wurden die Besatzungen in Not geratener Schiffe mitunter sogar von Strandräubern ermordet, um Zeugen zu beseitigen.

In Deutschland ist Strandgut, wenn es sich nicht um wertlose Gegenstände handelt, an den rechtmäßigen Besitzer herauszugeben. Nach Abschaffung des Strandrechts gilt seit 1990 das Fundrecht. Noch im Mittelalter konnten sich Küstenbewohner ohne weiteres völlig legal angeschwemmte Güter von Schiffbrüchigen aneignen. Auf Rügen, Amrum und anderen Inseln war Strandgut eine zusätzliche Einnahmequelle für Fischer und Bauern. Manchmal wurden Schiffe durch versetzte Leuchtfeuer bewusst irregeleitet, um sie ausrauben zu können.

Strandgut international nicht geregelt
Wie Prof. Rainer Lagoni vom Hamburger Seerechtsinstitut erläutert, sind die Rechtsverhältnisse bei Strandgut nicht international geregelt. Innerhalb ihrer Hoheitsgebiete gelten die Vorschriften der einzelnen Länder. Nach diesem Grundsatz gingen Schatzsucher leer aus, die 1983 vor der kolumbianischen Küste einen Milliardenschatz entdeckt hatten. Der 1708 mit Gold, Silber und Edelsteinen gesunkene spanische Segler "San José" sei Eigentum des Staates, entschied 2004 ein Gericht in der Hauptstadt Bogota.

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