Erneuter Prozess

Todeslauf-Veranstalter vor Gericht

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2008 starben zwei Menschen bei einem Extremlauf auf die Zugspitze.

Der Veranstalter des Todeslaufes von 2008 auf die Zugspitze muss sich vom Montag (23. November) an vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft in München wirft dem Organisator des Extrem-Berglaufes vor, fahrlässig den Tod von zwei Teilnehmern verschuldet zu haben.

In neun Fällen soll der 54-Jährige zudem der fahrlässigen Körperverletzung schuldig sein. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hatte am 6. Juli dieses Jahres einen Strafbefehl über 13.500 Euro erlassen. Der Veranstalter akzeptierte den Schuldspruch aber nicht, obwohl er damit nicht vorbestraft gewesen wäre. Daher kommt es nun zum Prozess.    

Erneuter Zugspitzlauf
Bei dem Lauf unter extremen Wetterbedingungen waren am 13. Juli 2008 zwei Läufer gestorben, mehrere Teilnehmer wurden unterkühlt in Krankenhäuser gebracht. Viele der rund 600 Sportler hatten sich in kurzen Hosen und mit T-Shirt zu dem Lauf über mehr als 2.200 Höhenmeter auf einer Gesamtstrecke von fast 18 Kilometern aufgemacht. Ein 41-Jähriger und ein 45-Jähriger brachen im Schnee rund 200 Meter unter dem Gipfel von Deutschlands höchstem Berg (2.962 Meter) zusammen. Sie starben trotz Wiederbelebungsversuchen.    

Das Drama des Zugspitzlaufes von 2008 hielt den Veranstalter nicht davon ab, den auch bei Extremsportlern als höchst anspruchsvoll geltenden Wettbewerb in diesem Sommer erneut zu starten. Im Internet hieß es dazu: "Nach langer Überlegung, dem vielfachen Wunsch von Teilnehmern und Sponsoren sowie aus der eigenen Überzeugung des getgoing Teams haben wir beschlossen, den Lauf weiter zu veranstalten."

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