Tier muss vor Gericht

Inder von Kampfhahn getötet

Teilen

Am Rande eines illegalen Kampfes kam es zu dem blutigen Unfall.

Lothunur. In Indien sind Hahnenkämpfe zwar schon seit 1960 verboten, erfreuen sich aber großer Beliebtheit. Jetzt hat es einmal den Besitzer getroffen: Nachdem der 45-jährige Thanugulla Satish eine 7 Zentimeter lange Klinge an eine der Krallen seines Kampfhahns befestigte, konnte sich das Tier befreien und griff ihn an. Satish verblutete, da ihn die Klinge beim Versuch, das Tier einzufangen, an der Leistengegend aufschlitzte.

Hahn muss nun vor Gericht

Die Polizei „verhaftete“ den Hahn und brachte ihn auf die Polizeistation. Das Tier muss vor Gericht – allerdings als Beweismittel. Bis dahin bleibt es am Leben.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.