Mord an Journalistin

Berufung gegen Freisprüche im Fall Politkowskaja

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Die drei Mord-Angeklagten waren vor einer Woche entgegen dem Willen der Staatsanwaltschaft frei gesprochen worden.

Gut eine Woche nach den Freisprüchen im Prozess um die Ermordung der russischen Journalistin Anna Politkowskaja hat die Generalstaatsanwaltschaft in Moskau Berufung eingelegt. Das teilte ein Sprecher der Anklagebehörde am Freitag mit.

Bereits unmittelbar nach dem Urteil am Donnerstag vergangener Woche hatte die Staatsanwaltschaft Berufung wegen Verfahrensfehlern angekündigt. Nach russischem Recht kann nur aus diesem Grund ein Urteil angefochten werden.

Die drei Angeklagten sind entgegen dem Willen der Staatsanwaltschaft freigesprochen worden. Die zwölf Geschworenen erklärten die beiden Brüder aus Tschetschenien und den früheren Polizisten aus Moskau einstimmig für nicht schuldig.

Politkowskaja, die für ihre kritischen Berichte über Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien bekannt war, wurde am 7. Oktober 2006 im Aufzug ihres Wohnhauses in Moskau erschossen. Der mutmaßliche Mörder Rustam Machmudow floh nach Angaben der Staatsanwaltschaft ins Ausland. Dessen Brüder Ibragim und Dschabrail Machmudow sowie der ehemalige Polizist Sergej Chadschikurbanow standen seit November wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht. Ihnen wurde vorgeworfen, die regierungskritische Journalistin beschattet und den mutmaßlichen Mörder zum Tatort gefahren zu haben.

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