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Das sind Überhangmandate

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Sie sorgen immer wieder für Zündstoff: Die Direktmandate - auch bei der diesjährigen Wahl.

Überhangmandate gibt es bei Wahlen zum Deutschen Bundestag immer wieder. Sie entstehen, wenn die Kandidaten einer Partei über Direktmandate mehr Sitze gewinnen, als ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen. Nach Einschätzung von Politologen dürften am Sonntag aber erheblich mehr solcher zusätzlicher Sitze anfallen als in der Vergangenheit.

Zweitstimme entscheidet
Jeder Kandidat, der mit der Erststimme in seinem Wahlkreis direkt gewählt ist, hat natürlich das Recht, auch in den Bundestag einzuziehen. Entscheidend für die Sitzverteilung insgesamt ist aber die Zweitstimme für eine Parteiliste. Normalerweise wird die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten von der Zahl der Sitze abgezogen, die einer Partei nach ihrem Zweitstimmenergebnis im jeweiligen Bundesland zusteht. Die übrigen Plätze werden dann mit Abgeordneten der Landesliste einer Partei besetzt. Wenn es aber mehr direkt gewählte Abgeordnete gibt, als der Partei nach den Zweitstimmen an Sitzen zustünden, entstehen diese Überhangmandate.

Diese zusätzlichen Sitze kommen meist den großen Parteien zugute, da sie in der Regel die besten Chancen haben, ein Direktmandat im Wahlkreis zu erringen. Der Bundestag wächst jeweils um die Zahl der Überhangmandate, die zu den an sich vorgesehenen 299 direkt im Wahlkreis und weiteren 299 über die Landeslisten der Parteien gewählten (also insgesamt 598) Parlamentariern hinzukommen.

Wahl 2005
Nach dem Ergebnis der bisher letzten Bundestagswahl 2005 entfielen auf die SPD neun und auf die CDU sieben Überhangmandate, so dass das Parlament auf 614 Abgeordnete wuchs. Die CDU holte vier Überhangmandate in Sachsen und drei in Baden-Württemberg, die SPD konnte vier in Sachsen-Anhalt, drei in Brandenburg sowie je eines im Saarland und in Hamburg erringen.

Allerdings sieht das Wahlrecht vor, dass vorzeitig ausscheidende Abgeordnete im Bundestag nicht ersetzt werden, wenn ihre Partei in diesem Bundesland Überhangmandate errungen hat. In diesem Fall entfällt das Mandat ersatzlos. So hat die CDU im jetzigen Bundestag bereits zwei Sitze wieder eingebüßt: Als der baden-württembergische Abgeordnete Matthias Wissmann Ende 2007 sein Mandat niederlegte, um Präsident des Verbandes der Automobilwirtschaft (VDA) zu werden, und nach dem Tod des aus dem selben Bundesland kommenden Parlamentariers Jo Krummacher im Februar 2008. Nach ihrem Ausscheiden gehörten dem Bundestag zuletzt dann nur noch 612 Abgeordnete an.

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