10. Dezember 2008 15:20
Das Treffen findet am Donnerstag und Freitag in Brüssel statt. Das
grundsätzliche Ziel, bis 2020 den Ausstoß an klimaschädlichen Treibhausgasen
in der EU um ein Fünftel zu reduzieren, steht zwar außer Streit, bei den
konkreten und teuren Klima-Vorgaben für Industrie und Staaten spießt es sich
jedoch.
Im Folgenden die Knackpunkte bei den Verhandlungen der EU-Chefs:
- Emissionshandel der Industrie: Die EU will verhindern, dass
international tätige und energieintensive Unternehmen in Länder
ohne Umweltauflagen abwandern und damit nur zu einer CO2-Verlagerung ("carbon
leakage") beitragen, statt zum Umweltschutz. Daher sollen Sektoren,
die im globalen Wettbewerb stehen, wie die Stahl-, Papier-oder
Chemieindustrie, ihre CO2-Zertifikate weiter gratis bekommen. Strittig
ist, wie diese Branchen definiert werden: Deutschland will - unterstützt
von Österreich - bestimmte Schwellenwerte für den CO2-Ausstoß
pro Euro Wertschöpfung, der französische EU-Ratsvorsitz will die
Steigerung der Produktionskosten und die Handelsintensität als
Kriterien heranziehen.
- Volle Versteigerung an Energiewirtschaft: Länder, deren
Stromerzeugung zum überwiegenden Teil aus Kohle stammt, wie Polen,
befürchten, dass die Strompreise durch die Klimaauflagen dramatisch
steigen werden. Sie fordern daher Ausnahmen von der
Versteigerungspflicht. Ein Kompromissvorschlag sieht Gratiszertifikate für
Kohlekraftwerke in den osteuropäischen Ländern bis 2016 oder
gar bis 2019 vor. Vor allem Deutschland lehnt das ab.
- Solidaritätsbonus: Länder, die beim Klimaschutz
besondere Anstrengungen erbringen müssten, sollen mehr
Emissionszertifikate erhalten, als ihnen zustehen, um ihre Anlagen
rascher zu modernisieren. Die EU-Kommission hat vorgeschlagen zehn
Prozent der zu versteigernden Zertifikate zu ihren Gunsten umzuschichten.
Wegen der zahlreich geforderten Ausnahmen stünden aber auch immer
weniger Bonus-Zertifikate insgesamt zur Verfügung. Frankreich soll bereits
eine leichte Erhöhung auf 12 Prozent angedeutet haben.
- Umweltprojekte in Entwicklungsländern: Die EU-Staaten können
über den so genannten "Clean Development Mechanism" (CDM)
ihre CO2-Ziele auch durch die Finanzierung von Umweltprojekten in
Entwicklungsländern erreichen, weil sie dafür
Verschmutzungsrechte gutgeschrieben bekommen. Strittig ist, in welchem Ausmaß
der Klimaschutz in Drittländer verlagert werden darf. Die
EU-Kommission hat 30 Prozent der Einsparungen von Treibhausgasen in den
Bereichen Verkehr und Gebäudetechnik vorgeschlagen. Das
EU-Parlament will, dass höchstens zwanzig Prozent in
Drittstaatsprojekte ausgelagert werden dürfen. Länder wie Spanien,
Portugal, Luxemburg, Italien und Schweden wollen deutlich mehr. In Diskussion
sind auch noch Sanktionen für Länder, die ihre Etappen-Ziele
nicht erreichen.
- CO2-Lagerung: Die EU will bis 2015 zwölf Pilotanlagen für
die völlig neue Technik der CO2-Abscheidung und Speicherung (CCS)
finanzieren. Strittig ist, woher das Geld kommen soll.