Kommissionsvorschlag

EU-Spitalsaufenthalte sollen erleichtert werden

Teilen

Die EU-Kommission will am 19. Dezember einen Richtlinienvorschlag vorstellen. Kritiker befürchten Gesundheitstourismus.

Die EU-Kommission will es EU-Bürgern künftig erleichtern, sich im Krankheitsfall in einem anderen als ihrem Heimatland behandeln zu lassen. Einen entsprechenden Richtlinienentwurf wird die EU-Kommission voraussichtlich am 19. Dezember in Brüssel vorstellen. Das Papier wurde dem Vernehmen nach bereits mehrmals überarbeitet und verschoben, weil es sowohl innerhalb der EU-Kommission als auch unter den Mitgliedstaaten Widerstand gibt. Auch in Österreich warnen Kritiker bereits vor "Gesundheitstourismus", der durch die neuen Regeln gefördert werden könnte.

Nationale Behörden dürfen Auslandsbehandlung nicht verweigern
Konkret zielt die Richtlinie darauf ab, Hürden und Beschränkungen abzubauen, die Bürgern, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen stationär behandeln lassen wollen, in den Weg gelegt werden. EU-Bürger sollen künftig Operationen oder Behandlungen, auf die sie laut Sozialversicherung in ihrem Heimatland Anspruch haben, auch in anderen EU-Ländern nützen können. Zwar brauchen sie weiter die Genehmigung ihrer nationalen Behörden, diese dürfen sie aber grundsätzlich nicht verweigern. Sollte der Andrang in einem Mitgliedstaat zu groß werden, sind Schutzklauseln vorgesehen. Gleichzeitig will die EU-Kommission den Wettbewerb zwischen den Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen ankurbeln und etwa Werbung von solchen Dienstleistern in allen EU-Staaten erlauben.

Hat EU Kompetenz in Gesundheitspolitik?
Gesundheitsdienstleistungen waren nach heftiger Kritik aus der umstrittenen Richtlinie zur Öffnung der Dienstleistungsmärkte gestrichen worden. Etliche Mitgliedstaaten verwiesen vor allem darauf, dass die EU in der Gesundheitspolitik keine Kompetenz hat. Kritiker befürchten nun vor allem, dass die Vorschläge die Gesundheitskosten in die Höhe treiben und zu einem Zustrom von ausländischen Patienten führen könnten.

Experten in Brüssel bezweifeln das: Die Richtlinie bilde prinzipiell nur den rechtlichen Rahmen zu einer bereits bestehenden Situation. An den finanziellen Verpflichtungen der Krankenkassen ändere sich nichts. Laut bisherigen Entwürfen werden bei einer geplanten und bewilligten Behandlung im EU-Ausland nur jene Kosten ersetzt, die auch in der Heimat des Patienten ersetzt werden. Für darüber hinaus gehende Kosten müsse der Patient selbst aufkommen.

Keine Änderungen bei ambulanter Behandlung
Bei ambulanten Behandlungen, wie etwa einem Zahnersatz in Ungarn, ändere sich gar nichts. Dafür darf es keine Beschränkungen geben und bezahlt wird, nur was auch im eigenen Land von der Krankenversicherung gedeckt und bezahlt wird.

Arbeiterkammer begrüßt neue Rechte
Aus Sicht der Arbeiterkammer erfreulich sind vor allem Vorschläge für eine Verstärkung der Schadenersatz-und Klagsrechte sowie die geplante Einrichtung von nationalen Anlaufstellen für Patienten.

Fragen zu Kostenerstattung noch offen
Viele Fragen seien noch offen, heißt es im Hintergrund. Bisher sind Kostenerstattungen zwischen den Sozialversicherungen bilateral bzw. in einer EU-Richtlinie aus 1971 geregelt, die vorschreibt, dass bei einem Krankenhausaufenthalt die tatsächlichen Behandlungskosten ersetzt werden müssen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.