Ein US-Zivilgericht ordnete die Entlassung an, die Gefangenschaft sei illegal entschied der Richter.
Gut sieben Jahre nach der Einrichtung des umstrittenen Gefangenenlagers Guantanamo hat erstmals ein US-Zivilgericht die Freilassung von Insassen angeordnet. Die Gefangenschaft von fünf algerischen Häftlingen sei illegal, entschied Bundesrichter Richard Leon am Donnerstag in Washington. "Das Gericht stellt fest, dass die Regierung ihrer Beweispflicht nicht nachgekommen ist", begründete er seine Entscheidung. Bei einem sechsten Algerier, der ebenfalls Haftbeschwerde eingelegt hatte, stufte das Gericht den Arrest jedoch als gesetzeskonform ein. Es war der erste Prozess, in dem sich ein US-Zivilgericht einer Haftklage von Guantanamo-Insassen angenommen hatte.
Keine ausreichenen Beweise
Es gebe keine ausreichenden Beweise
dafür, dass die fünf Algerier planten nach Afghanistan zu gehen, um dort
gegen US-Soldaten zu kämpfen, sagte Richter Leon. Sie waren 2001 in
Bosnien-Herzegowina festgenommen und Anfang 2002 an die USA ausgeliefert
worden. Bei einem sechsten Insassen des US-Gefangenenlagers Guantanamo auf
Kuba, der ebenfalls aus Algerien stammte und gleichzeitig festgenommen
worden war, stufte das Gericht die Haft jedoch als legal ein. Er werde zu
Recht als "feindlicher Kämpfer" festgehalten. Angesichts der von der
Regierung vorgelegten Beweise sei es sehr wahrscheinlich, dass der zum
Zeitpunkt der Verhaftung in Bosnien lebende Mann nach Afghanistan gehen
wollte.
150 Haft-Klagen stehen noch aus
Der Anwalt der Algerier, Robert
Kirsch, zeigte sich nach Bekanntwerden des Urteils "erleichtert und
zufrieden". "Dies ist ein großer Tag für die amerikanische Justiz", sagte
er. Kirsch hatte bei dem Verfahren argumentiert, dass seine Mandanten im
Oktober 2001 "irrtümlich" festgenommen worden seien. Die US-Regierung
erklärte hingegen, dass sie unterwegs zu einem afghanischen Trainingslager
des Terrornetzes Al Kaida waren. Die Anhörung in dem Fall hatte am 6.
November begonnen und hinter verschlossenen Türen stattgefunden. Weitere 150
Haft-Klagen von Guantanamo-Insassen stehen noch aus.
Recht auf ordentliches Zivilgericht
Unter Berufung auf die
sogenannten Habeas-Corpus-Verfassungsrechte hatte der Oberste Gerichtshof
der USA im Juni Guantanamo-Insassen das Recht zugestanden, vor ordentlichen
Zivilgerichten in den USA ihre Inhaftierung anzufechten. Die US-Regierung
hatte bisher darauf bestanden, dass nur eigens eingerichtete
Militärtribunale für die Gefangenen zuständig seien, in denen Angeklagte und
Verteidigung weniger Rechte haben als vor ordentlichen Gerichten. Unter dem
alten Grundsatz Habeas Corpus (lateinisch: "Du sollst über deinen Körper
verfügen") versteht die US-Verfassung das Recht eines jeden Gefangenen, die
Haftgründe von einem Gericht prüfen zu lassen.
Derzeit sitzen noch rund 250 Gefangene in Guantanamo ein. Der künftige US-Präsident Barack Obama hatte in seinem Wahlkampf versprochen, das Lager zu schließen.