Deutschland

Gesetz gegen Kinderpornos im Internet

Teilen

Der Zugriff auf bedenkliche Internetseiten wird erschwert, diese werden mit einem Stopp-Schild blockiert. Ein Umgehen der Sperre ist strafbar.

In Deutschland wird der Zugriff auf Internetseiten mit Kinderpornografie massiv erschwert. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein Gesetz, das alle großen Internetanbieter in Deutschland verpflichtet, bedenkliche Seiten durch ein Stopp-Schild zu blockieren. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll den Unternehmen dazu stets eine aktuelle Liste mit Adressen zur Verfügung stellen.

Umgehen der Sperre strafbar
Auf dem Stopp-Schild soll der Internetnutzer über den Grund der Sperrung informiert und auf die schwerwiegenden Folgen von Kinderpornografie für die missbrauchten Mädchen und Buben hingewiesen werden. Der Nutzer wird zugleich darauf hingewiesen, dass ein Umgehen der Sperre strafbar ist. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Geldstrafen bei Verstößen der Internetanbieter werden aber erst nach einer Übergangsphase von sechs Monaten erhoben.

Familienministerin Ursula von der Leyen sagte, mit dem Gesetz werde deutlich gemacht, dass die Würde eines Kindes auch im Netz gelte. "Wir wollen in Deutschland nicht länger dulden, dass die Vergewaltigung von Kindern frei über das World Wide Web abrufbar ist", sagte die CDU-Politikerin. Für den ganz normalen Internet-Surfer seien die Sperren keineswegs einfach zu umgehen. Die Blockierungen hätten vor allem vorbeugenden Charakter.

Das Gesetz sieht zudem die Einrichtung eines unabhängigen Kontrollgremiums beim BKA vor. Dieses soll sicherstellen, dass wirklich nur Seiten mit kinderpornografischen Inhalten gesperrt werden. Bei Irrtümern haftet die Bundesregierung.

"Löschen vor Sperren"
Grundsätzlich gilt für die deutsche Regierung das Motto "Löschen vor Sperren": Durch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit soll erreicht werden, dass die Urheber der meist aus dem Ausland gespeisten Seiten aufgespürt und die Inhalte aus dem Netz verbannt werden. Anders als zunächst vorgesehen, werden die Daten eines Users beim Klick auf ein Stopp-Schild nicht zur Strafverfolgung genutzt werden. Zufällig dorthin geratene User sollen somit nicht unter Generalverdacht gestellt werden.

Von der Leyen hatte mit den Internetanbietern Deutsche Telekom, Vodafone Deutschland und Arcor AG, Telefonica, Kabel Deutschland und Hansenet/Alice bereits im April freiwillige Maßnahmen gegen Kinderpornografie vereinbart.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.