Vom EuGH

Moskau wegen Verschleppung verurteilt

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Russland muss der Mutter eines verschleppten Tschetschenen 35.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Zum zweiten Mal innerhalb einer Woche hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Russland für die Verschleppung und den Tod eines Tschetschenen verantwortlich gemacht. Die Straßburger Richter wiesen Moskau am Donnerstag an, der 53 Jahre alten Mutter des jungen Mannes 35.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

2002 verschleppt
Der damals 29-Jährige war im April 2002 von einer Gruppe vermummter und bewaffneter Männer in Uniform festgenommen und verschleppt worden. Seither fehlt jede Spur von ihm. Die russischen Behörden erklärten den Verschollenen im April 2008 für tot. Nach ihrer Darstellung wurde er nicht von russischen Soldaten entführt, sondern von "unbekannten Tätern".

"Unglaubwürdig"
Diese Version bezeichnete der Straßburger Gerichtshof als unglaubwürdig. Der Mann sei in einem von der russischen Armee kontrollierten Gebiet von mehreren Männern in Uniformen verschleppt worden. Dieser Umstand und Zeugenberichte ließen darauf schließen, dass die Entführer russische Soldaten waren. Wie in zahlreichen früheren Urteilen zu Menschenrechtsverletzungen in der abtrünnigen Kaukasusrepublik rügte der Gerichtshof, dass die Täter nie zur Verantwortung gezogen wurden. Erst vergangene Woche hatte der Gerichtshof Moskau für das spurlose Verschwinden von fünf Tschetschenen verantwortlich gemacht.

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