Verhandlungen

Neuer Anlauf für Arbeitszeits-Novelle in der EU

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Am Montag kommt es zu einem neuen Anlauf der EU-Arbeitsminister, sich auf eine Novelle der Arbeitszeitrichtlinie zu einigen.

Die EU-Arbeitsminister werden am Montag in Brüssel einen neuen Anlauf nehmen um sich auf eine Novelle der EU-Arbeitszeitrichtlinie sowie EU-weite Regeln für Leiharbeiter zu einigen. Die Chancen stehen nach Angaben von Diplomaten besser als bei den sechs vorangegangenen Versuchen. Der Grund: In Großbritannien haben sich die Sozialpartner vor kurzem auf eine raschere Gleichstellung von Zeitarbeitern geeinigt. London erwartet im Gegenzug von den anderem Mitgliedstaaten Zugeständnisse bei der wöchentlichen Höchstarbeitszeit.

Viele Verstöße
Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2004, wonach auch Bereitschaftszeit als Arbeitszeit anzusehen ist, verstoßen die meisten Mitgliedstaaten gegen EU-Recht. Die EU-Kommission droht immer wieder mit Vertragsverletzungsverfahren, allerdings ohne bisher Ernst zu machen.

Keine Änderung der Durchschnittszeit
Mit der Novelle der Richtlinie soll künftig zwischen aktiver Bereitschaft und inaktiver Bereitschaft unterschieden werden. Damit wären die derzeit geltenden Arbeitszeiten vor allem von Spitalsärzten in den meisten Ländern - so auch in Österreich - wieder legalisiert, ändern würde sich daran nichts. Gescheitert ist eine Einigung bisher, weil Großbritannien keine Deckelung der Höchstarbeitszeit unter 65 Stunden akzeptieren will, Frankreich das aber ablehnt. An der normalen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden würde sich durch den Gesetzesentwurf nichts ändern.

Keine direkten Auswirkung auf Österreich hätte auch die neue Leiharbeitszeitrichtlinie: Hierzulande müssen Mitarbeiter auf Zeit schon jetzt ab dem ersten Tag den Unternehmensangestellten gleichgestellt werden.

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