Gerichtsbeschluss

Nur türkische Jungfrauen dürfen heiraten

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Ein Gericht gab einem Mann recht, der seine Ehe auflösen wollte, weil seine Frau bei der Hochzeit keine Jungfrau mehr war.

Das oberste Berufungsgericht der Türkei betrachtet die Unberührtheit einer Frau als Voraussetzung für die Ehe. Wie die Zeitung "Vatan" am Montag meldete, gab die zweite Kammer des Gerichts einem Mann recht, der seine Ehe auflösen lassen wollte, weil seine Frau bei der Hochzeit angeblich keine Jungfrau mehr war. Der Fall geht jetzt zurück an ein untergeordnetes Gericht, das den Antrag des Mannes abgewiesen hatte.

Die Richter stützten ihre Entscheidung auf das türkische Zivilrecht, das die Aufhebung einer Ehe für jene Fälle vorsieht, in denen ein Partner den anderen in einem wichtigen Punkt täuscht. Laut "Vatan" ist das Berufungsurteil nicht nur wegen seiner Betonung der Jungfräulichkeit als Bedingung für eine Ehe bemerkenswert. In dem vorliegenden Fall habe die Frau mit einem medizinischen Gutachten nachgewiesen, dass sie sehr wohl - anders als von ihrem Mann behauptet - noch Jungfrau war. Für eine Mehrheit von fünf zu drei Richtern wog dies laut dem Zeitungsbericht aber weniger schwer als die von dem Mann vorgebrachten Argumente.

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