Menschenrechte

Oberstes Gericht verhandelt Guantanamo-Folter

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Vier britische Ex-Gefangene berufen sich auf ihr Recht nicht gefoltert zu werden.

Vier britische Ex-Gefangene des US-Gefangenenlagers Guantanamo auf Kuba haben sich beim Obersten Gerichtshof der USA wegen Folter und unmenschlicher Behandlung beschwert. In dem Antrag berufen sich die Briten auf das "Recht von Gefangenen, nicht gefoltert zu werden". Die Behandlung der Kläger habe gegen Menschenrechte verstoßen, heißt es in dem Text weiter.

Shafiq Rasul, Asif Iqbal, Rhuhel Ahmed und Jamal Al-Harith geben an, zunächst in Afghanistan unter "grauenvollen Umständen" verhört und festgehalten worden zu sein. In Guantanamo seien sie dann "systematisch" gefoltert und misshandelt worden. Sie wurden ihren Angaben zufolge wiederholt geschlagen, isoliert, ausgezogen und von Hunden bedroht.

In einer Grundsatzentscheidung hatte das Oberste Gericht der USA den Insassen des Lagers im Juni das Recht auf Zugang zu ordentlichen Gerichten in den USA gewährt, um ihre Inhaftierung anzufechten. Würde der Antrag der Briten angenommen, müssten die Richter nun entscheiden, ob die Rechte der Gefangenen über die Anfechtung ihrer Haft hinausgehen.

Die vier Briten waren 2004 nach zweijähriger Haft aus dem umstrittenen Militärlager auf Kuba entlassen worden. Nach ihrer Ankunft in Großbritannien wurden sie auf freien Fuß gesetzt. Im Jänner scheiterten sie vor einem Berufungsgericht in Washington mit einer Schadenersatzklage gegen den früheren US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und andere Militärvertreter. Sie hatten in ihrer Klage eine Verletzung der Genfer Konventionen und der US-Verfassung geltend gemacht und pro Person eine Entschädigung von zehn Millionen Dollar (6,8 Millionen Euro) verlangt.

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