Bisher max. 30 Jahre

Slowenien führt lebenslängliche Haftstrafe ein

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Die slowakische Regierung verabschiedete eines neues Strafgesetzbuch, in dem auch das neue Strafausmaß verankert ist.

Die rechtsgerichtete slowenische Regierung hat am Donnerstag das neue Strafgesetzbuch verabschiedet, mit dem unter anderem die lebenslängliche Haftstrafe eingeführt wird. Trotz des Widerstands führender Rechtsexperten will die Regierung die Möglichkeit der neuen Höchststrafe für jene Täter, die des Völkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen für schuldig befunden wurden, aber auch für Verurteilte, die mindestens zwei vorsätzliche Morde begangen haben und dafür jeweils zur bisherigen Höchststrafe von 30 Jahren verurteilt wurden.

Strafrecht soll internationalen Standards entsprechen
Das neue Strafgesetzbuch muss noch vom Parlament verabschiedet werden. Es soll voraussichtlich im November in Kraft treten, sagte Justizminister Lovro Sturm am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Laibach (Lubljana). Sturm begründete die Einführung der lebenslänglichen Haftstrafe mit der Notwendigkeit, das slowenische Strafrecht mit dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) in Einklang zu bringen, der zur Ahndung von Kriegsverbrechen geschaffen wurde.

Ohne die vorgeschlagene Änderung könne Slowenien die Urteile des ICC, der auch lebenslängliche Strafen vorsehe, nicht umsetzen. "In diesen Fällen geht es um so extreme Verbrechen gegen die Menschlichkeit, dass Slowenien bei deren Bestrafung nicht hinter 24 europäischen Staaten, die eine solche Strafe kennen, hinterherhinken darf", sagte Minister Sturm.

Rechtsexperten kritisieren neues Strafgesetzbuch
Bereits bei der Vorstellung des Entwurfes für das neue Strafgesetzbuch im vergangenen Oktober wandten sich viele Rechtsexperten gegen die Einführung der lebenslänglichen Haftstrafe in Slowenien. Das Römische Statut des ICC würde diese von den Teilnehmer-Staaten gar nicht verlangen, hieß es. Die langjährige Strafrechtsprofessorin an der Laibacher Juristischen Fakultät, Alenka Selih erklärte, das Statut sage deutlich, dass die Sanktionen des Strafgerichtshofes Sanktionen in nationalen Strafsystemen nicht beeinflusse. Die Experten bezeichneten die lebenslange Haftstrafe zudem als übertrieben, unnötig und unwirksam.

Auch andere Strafen verschärft
Durch das neue Strafgesetzbuch sollen auch die Strafen bei einigen anderen Verbrechen erhöht werden. So ist etwa auch eine schärfere Verfolgung von Kinderschändern vorgesehen. Es soll eine Kinderschänderdatei eingerichtet werden, in die Institutionen Einblick bekommen sollen, denen Kinder zu Erziehungs- oder Schutzzwecken anvertraut werden. Auch zu dieser in Anlehnung an die USA getroffene Maßnahme sind die Expertenmeinungen geteilt. Die Höchststrafe für Pädophilie in Slowenien wird von derzeit acht auf 15 Jahre erhöht.

Klonverbot im Gesetz verankert
Das neue Strafrecht enthält weiters ein absolutes Klonverbot für alle Lebewesen, es weitet den Tatbestand des Terrorismus aus und bringt einige Verbesserungen für Arbeitnehmer. So soll es künftig strafbar sein, wenn Arbeitgeber ihre weiblichen Arbeitnehmer zur Kinderlosigkeit zwingen. Mobbing am Arbeitsplatz wird zu einer Straftat erhoben. Statt der Gefängnisstrafe können Täter künftig humanitäre oder gemeinnütziger Arbeit zur Abbüßung leisten. Für Haftstrafen bis zu sechs Monate wird die Möglichkeit des Hausarrests eingeführt.

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