5 Prozent-Hürde

Staatsrechtler ficht EU-Wahl in D an

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Der Staatsrechtler hat zunächst Einspruch beim Bundestag erhoben.

Ein deutscher Staatsrechtler, Hans Herbert von Arnim, hat Einspruch gegen die Europawahl vom 7. Juni erhoben. Lehnt der Deutsche Bundestag als erster Ansprechpartner seinen Antrag ab, will von Arnim beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde einlegen, wie er selbst am Mittwoch mitteilte. Bekommt er Recht, müsste seiner Ansicht nach die Fünf-Prozent-Hürde wegfallen und damit das EU-Parlament neu zusammengesetzt werden.

Kleinere Parteien
"Acht Abgeordnete - je zwei von CDU, SPD und Grünen, je einer von CSU und FDP - haben ihr Abgeordnetenmandat in Brüssel zu Unrecht inne und müssen es wieder hergeben", erklärte der Verfassungsrechtler. Für sie würden acht Vertreter kleinerer Parteien, etwa der Freien Wähler, der Tierschutzpartei und der ÖDP nachrücken.

5 Prozent Hürde
Von Arnim beruft sich auf das jüngste Urteil des Verfassungsgerichts zum EU-Vertrag von Lissabon: "Daraus ergibt sich klar, dass die Fünf-Prozent-Klausel, wie sie bei Bundestagswahlen gilt, bei Europawahlen nicht zu rechtfertigen ist." Als Begründung führt er an, die Entscheidungen, deretwegen die Klausel bei Bundestagswahlen besteht - "etwa Wahl der Regierung, Richtungsentscheidungen in Regierungs-Oppositions-Formation" -, kann das europäische Parlament nicht treffen. Selbst bei Kommunalwahlen hätten die Gerichte die Sperrklausel jüngst überall gekippt, seitdem die Bürgermeister und Landräte in Deutschland nicht mehr von den Kommunalparlamenten gewählt werden, sondern direkt vom Volk.

Wertlose Stimmen
Die Fünf-Prozent-Hürde, die Parteien mit weniger Stimmen den Einzug ins Parlament verwehrt, untergrabe das Wahlrecht der Bürger. Von Arnim: "Die 10,8 Prozent oder rund 2,8 Millionen Stimmen, die bei der Europawahl für kleine Parteien abgeben wurden, sind wertlos. Ja, sie verkehren sich sogar ins Gegenteil, weil sie anderen Parteien zugeschlagen werden. Das widerspricht dem wichtigsten Bürgerrecht in der Demokratie, der Gleichheit der Wahl."

Erst recht verfassungswidrig sei, dass die Klausel auf das ganze Bundesgebiet bezogen ist und es nicht ausreicht, in einem Bundesland fünf Prozent der Stimmen zu bekommen. Das bedeute für große Regionalparteien wie die CSU eine Hürde von bis zu 40 Prozent und sperre zum Beispiel die Freien Wähler aus, obwohl diese in Bayern, das größer ist als viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 6,7 Prozent der Wählerstimmen erhalten haben. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die Fünf-Prozent-Klausel vor 30 Jahren noch abgesegnet wurde, hält von Arnim für "längst überholt".

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