Hausarrest

Suu Kyi will gegen Urteil ankämpfen

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UNO-Sicherheitsrat uneins über Verurteilung Burmas.

Die burmesische Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi will ihre Verurteilung zu weiteren 18 Monaten Hausarrest nicht widerspruchslos hinnehmen. Ihre Anwälte kündigten am Mittwoch an, in Berufung zu gehen. Auch die Anwälte des gemeinsam mit ihr angeklagten US-Bürgers John Yettaw kündigten Berufung an.

Verurteilt
Suu Kyi war am Dienstag von einem burmesischen Gericht wegen Verstoßes gegen ihre Hausarrest-Auflagen verurteilt worden. Sie hatte Yettaw Unterkunft gewährt, nachdem er sich ungebeten Zugang zu ihrem Haus verschafft hatte. Yettaw wurde zu sieben Jahren Gefängnis und Zwangsarbeit verurteilt. Suu Kyi stand einen Großteil der vergangenen 20 Jahre unter Hausarrest; das Urteil stellt sicher, dass sie vor den für kommendes Jahr anberaumten Wahlen nicht frei kommen wird.

"Eine Farce"
Das Urteil gegen Suu Kyi wurde international scharf verurteilt. Der Prozess sei "mehr Farce als gerichtliches Verfahren" gewesen, sagte der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier. US-Präsident Barack Obama kritisierte die Verurteilung als ungerecht und als eine Verletzung der Menschenrechte. UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon appellierte an die Militärregierung, mit ihr unverzüglich einen Dialog über die nationale Versöhnung aufzunehmen.

UNO uneins
Der UNO-Sicherheitsrat konnte sich aber in einer Dringlichkeitssitzung am Dienstag nicht auf eine Verurteilung des Urteils verständigen. Diplomaten zufolge machten China, Russland, Vietnam und Libyen Vorbehalte gegen einen von den USA vorgelegten Resolutionsentwurf geltend. Die USA hatten nach Angaben ihrer UNO-Vertreterin Susan Rice in ihrem Textentwurf dafür plädiert, die Verlängerung des Hausarrests von Suu Kyi zu verurteilen und ihre sofortige Freilassung zu fordern. Der amtierende Ratsvorsitzende John Sawers sagte, dass die Beratungen voraussichtlich am Mittwoch fortgesetzt werden. Österreich unterstützt den US-Entwurf, der laut Sawers "beachtliche Unterstützung" fand.

Wenige Monate vor den geplanten Wahlen sprach ein Sondergericht in der Metropole Rangun die Friedensnobelpreisträgerin am Dienstag schuldig, gegen die Auflagen ihres seit vielen Jahren andauernden Arrests verstoßen zu haben. Das Gericht verurteilte die Oppositionsführerin zunächst zu einer Strafe von drei Jahren Gefängnis mit Zwangsarbeit. Wenige Minuten später ließ Juntachef Than Shwe das Urteil jedoch in eineinhalb Jahre Hausarrest umwandeln.

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