Nach Urteil

Zwangsarbeiter wollen Renten einklagen

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Ein Gerichtsurteil stellte klar, dass die NS-Opfer Anspruch auf die Zahlungen haben.

Zehntausende Holocaust-Überlebende wollen nach den jüngsten Grundsatzurteilen des Bundessozialgerichts ihre in Deutschland abgelehnten Rentenanträge erneut einreichen oder vor Gericht einklagen. Das berichtet das Hamburger Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" unter Berufung auf Opferanwälte.

Hoffnung nach Urteil
Nach dem am Dienstag ergangenen Urteil der Kasseler Richter stehen NS-Opfern für die Arbeit in Ghettos während des Zweiten Weltkriegs auch dann Zahlungen aus der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu, wenn im Ghetto Arbeitspflicht bestand und die Entlohnung nur in Naturalien erfolgte oder an Dritte floss. Weder die Höhe der Bezahlung noch das Alter beeinflussen demnach den Rentenanspruch.

Mehr kosten von 1,5 Mrd. Euro
Die DRV hatte zuvor an die 90 Prozent der 70.000 Anträge auf Rente für Ghetto-Arbeit abgewiesen. Dabei geht es in der Regel um Monatsrenten zwischen 100 und 200 Euro. Experten schätzen laut "Spiegel", dass nun auf die deutsche Rentenversicherung Mehrkosten in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro zukommen. Das wären mehr als 21.000 Euro pro Betroffenem.

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