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Air France und S 7 legen kein Angebot für AUA

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Die Franzosen und die Russen sind nicht mehr interessiert. Bleibt nur noch die Lufthansa. Und auch da kommen erste Zweifel auf.

Der Verkauf der Austrian Airlines ist im Finale zum Chaos geraten. Anlässlich der heute abgelaufenen Angebotsfrist warf Air France KLM unter Protest über überzogene Kaufpreisvorstellungen das Handtuch. Auch die russische S7 verzichtete auf ein Offert. Übriggeblieben ist nur die deutsche Lufthansa, die bis Freitag ein verbindliches Preisangebot nachliefern will.

Air France und Lufthansa hatten angeblich zuletzt zusätzlich zum Kaufpreis von einem Euro einen Schuldennachlass gefordert. Die Verbindlichkeiten liegen bei 900 Millionen Euro.

Air France und S 7 draußen
Die Air France KLM begründete den Ausstieg aus dem Bieterverfahren damit, dass das wirtschaftliche und finanzielle Umfeld ein Offert derzeit ausschließen würde. Man sei aber an fortgesetzten Gesprächen interessiert. Von der S7 kam kein Angebot, weil den Russen die Finanzierung zu heiß war.

Da war es nur mehr Einer
Damit ist nur mehr Lufthansa dabei. Ob allerdings das Interesse der Deutschen an der AUA zuletzt noch den Ausschreibungsbedingungen entsprach und ob man von einem Angebot sprechen kann, darf bezweifelt werden.

Zuschlag am Montag
Am Montag tagt der Aufsichtsrat der Staatsholding ÖIAG, die für die Republik mit 41,6 Prozent derzeit Hauptaktionärin der AUA ist. Hält der Zeitplan und entspricht das Angebot den Vorstellungen des Verkäufers, wird noch am Montag der Zuschlag erläutert. Spätestens am 28. Oktober sollte der Zuschlag erteilt werden, denn dann läuft der Privatisierungsauftrag der alten Regierung aus. Eine Sperrminorität soll zumindest einige Zeit weiter in österreichischer Hand bleiben.

Nach Erteilung des Zuschlags muss noch die Übernahmekommission zustimmen.

Da die ÖIAG knapp 42 Prozent der Anteile besitzt, würde die Übernahme dieses Aktienpakets - im Sinne einer kontrollierenden Beteiligung - ein Pflichtangebot an die Streubesitz-Aktionäre auslösen. (Eine Beteiligung unter 30 Prozent würde noch kein Pflichtangebot auslösen.) Der Käufer des ÖIAG-Pakets muss den Streubesitz-Aktionären den gleichen Preis bezahlen, den auch die ÖIAG erhalten hat.

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