Eine weitere Klage läuft wegen der reduzierten Steuer bei Rennpferden.
Die EU-Kommission setzt ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen kritisierter Ausnahmen im Mehrwertsteuer-Bereich fort. Unter anderem hat die Brüsseler Behörde gegen Österreich eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Einbeziehung der sogenannten Normverbrauchsabgabe (NoVA) in die Mehrwertsteuerbemessung beim Autokauf geklagt.
Zulassungssteuer
Die Zulassungssteuer wird vom Händler erhoben
und an die Steuerbehörde abgeführt. Die Kommission verwies in ihrer
Entscheidung neuerlich auf ein entsprechendes Urteil des EuGH zu Dänemark,
mit dem die Richter entschieden haben, dass bei einem Verkauf eines Autos
mit Zulassung keine Mehrwertsteuer auf die Zulassungssteuer erhoben werden
dürfe. "Nach Auffassung der Kommission sollte zusätzlich zur
Kfz-Zulassungssteuer nicht auch noch die Umsatzsteuer erhoben werden",
erklärte die Kommission.
Rennpferde im Visier
Ebenfalls eine Klage gibt es gegen
Österreich wegen reduzierter Mehrwertsteuersätze bei Pferden, vor allem bei
Rennpferden. Eine herabgesetzte Mehrwertsteuer gebe es auf der Liste von
Nahrungsmitteln für menschlichen und tierischen Verbrauch, lebende Tiere
oder Saatgut. Allerdings dürften solche Ermäßigungen weder für Tiere gelten,
die als Haustiere gehalten werden, noch für Ponys oder Rennpferde. Neben
Österreich werden in dieser Causa auch noch Frankreich, Deutschland und
Luxemburg vor den EuGH gezerrt.
Weitere Problemfelder
Außerdem hat die Kommission Österreich in
einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme" aufgefordert, ihre
Mehrwertsteuerbefreiungen für Sport- und Kultureinrichtungen zu ändern. Die
weitläufigen Steuerausnahmen für Museen, Theater und Sport-Organisationen
würden gegen die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie verstoßen. Die
EU-Mehrwertsteuerrichtlinie sieht nach Angaben der Brüsseler Behörde Mehrwertsteuerausnahmen
für Dienstleistungen von gemeinnützigen Sportorganisationen vor. Die
österreichische Umsetzung gehe aber zu weit, weil sie für alle
Organisationen gelte, die mit der Förderung von Sport zu tun haben.
Kulturbereich
Auch im Kulturbereich gehen der Kommission die
erlaubten Ausnahmen für öffentliche Kultureinrichtungen zu weit. Österreich
befreie den gesamten Betrieb von Museen, Theatern, Tiergärten,
Naturschutzgebieten und botanischen Gärten von der Umsatzsteuer, wird
kritisiert. Bereits vor einem Jahr hatte die Kommission Österreich
aufgefordert, die Praxis zu ändern. Da dies nicht geschehen sei, läuft mit
der begründeten Stellungnahme der Kommission die zweite Stufe des
Vertragsverletzungsverfahrens an. Sollte es auch hier wieder keine Änderung
geben, wird in einer dritten und letzten Stufe Österreich vor dem EuGH
landen.
Die Kommission betont, dass durch gesetzwidrige Ausnahmen der Wettbewerb gestört werde. Damit werde es auch unmöglich, sicherzustellen, dass die EU-Länder auf einer gleichen gesetzlichen Grundlage von der Gemeinschaft profitieren könnten.