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Heimischer Arbeitsmarkt bleibt geschützt

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Die EU billigt die österreichische Übergangsfrist-Verlängerung für weitere 2 Jahre.

Die von Österreich bereits beschlossene zweijährige Verlängerung der Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit bis Ende April 2011 ist am Montag in Luxemburg vom EU-Ministerrat gebilligt worden, hieß es aus EU-Kreisen. Die Regierung hatte im Februar eine Verlängerung der Arbeitnehmerfreizügigkeit um zwei Jahre beschlossen. Neben Österreich hat nur noch Deutschland die Übergangsfristen für zwei weitere Jahre verlängert.

"Das ist ein schöner Tag für Österreich", begrüßte Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) die Billigung der Verlängerung der Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit durch den EU-Ministerrat.

"Schutz" vor neuen Ländern
Die eingeschränkte Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus Mittel- und Osteuropa war ein Teil der EU-Beitrittsverträge. Danach durften die 15 "alten" EU-Mitglieder von 2004 an ihre Arbeitsmärkte für Mitarbeiter aus dem Osten in drei Etappen von insgesamt sieben Jahren einschränken. Diesen "Schutz" verhandelten sich neben Österreich und Deutschland noch Belgien und Dänemark aus. Die beiden letzteren Länder hatten ihre Restriktionen gegenüber Arbeitnehmern aus den "neuen" EU-Staaten im April aufgegeben.

Kritik
Für Österreich endete die "Schutzklausel" am 30. April dieses Jahres, wurde aber wegen "schwerwiegender Probleme" für nationale Arbeitsmärkte um zwei Jahre verlängert. Die EU-Kommission hatte dies als sachlich nicht gerechtfertigt kritisiert.

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