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Hypo Alpe-Adria Fall für Bankenaufsicht?

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Jetzt ist die Bank auf eine Kapitalspritze angewiesen - sonst greift die Aufsicht ein.

Die teuren Abschreibungen auf riskante Kredite und Geschäfte auf dem Balkan sind für die Hypo Group Alpe-Adria bedrohlich. Mit dem angekündigten Verlust von "deutlich mehr als einer Milliarde Euro" ist das Bilanzloch 2009 so groß, dass sie unter das gesetzlich vorgeschriebene Kernkapital fällt. Ohne eine neuerliche Milliardenspritze wird die Bank im Dezember ein Fall für die Bankenaufsicht.

Frist bis Anfang Dezember
Ein formelles Ultimatum läuft bereits, hieß es von informierten Personen. Unterbleibt die Kapitalspritze, greift die Aufsicht ein. Mit der behördlichen Aufforderung, bis Anfang Dezember die Kapitalausstattung sicherzustellen, wurde bereits ein erster aufsichtsrechtlicher Schritt nach Paragraph 70 Bankwesengesetz (BwG-Gesetz) gesetzt.

Zu weiteren Schritten - Regierungskommissär, gerichtliche Geschäftsaufsicht, im schlimmsten Fall Konkurs - wird es nach übereinstimmenden Informationen wohl nicht kommen, weil eine Finanzspritze in Aussicht gestellt ist und die Bank zudem systemrelevant ist.

Auch das Land Kärnten ist voll informiert. Brancheninformationen zufolge braucht die Hypo 1,5 Milliarden Euro Eigenkapitalhilfe. Den größten Teil wird wohl die 67-Prozent-Aktionärin BayernLB stemmen müssen.

Hilferuf aus Klagenfurt
Die Kärntner Landesregierung hat am Donnerstag Finanzminister Josef Pröll (V) und die gesamte Bundesregierung aufgefordert, die schwer angeschlagene Hypo Group Alpe Adria (HGAA) finanziell zu unterstützen. Das Kollegium verabschiedete einstimmig eine entsprechende Resolution. Zugleich wurde der Finanzminister um einen Gesprächstermin ersucht.

Die Landesregierung weist auf die 7.500 Mitarbeiter der HGAA und deren Familien ebenso hin wie auf die "grundsätzlich schwierige Arbeitsplatzsituation in Kärnten" und die Bedeutung der Bank. Aus all diesen Gründen möge die Hypo "eine Gleichbehandlung mit anderen österreichischen Kreditinstituten, die sich ebenfalls aufgrund der derzeitigen Marktbedingungen in wirtschaftlich schwierigen Situationen befinden", erfahren. Daher solle der Bund die erforderlichen finanziellen Mittel bzw. Haftungen "analog den neuerlich gewährten Hilfestellungen an die BAWAG bzw. Kommunalkredit" bereitstellen

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