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Madoff-Skandal - Finanzaufsicht kritisiert UBS

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Die luxemburgische Finanzmarktaufsichtsbehörde CSSF hat der Schweizer Großbank UBS Mängel bei internen Kontrollen vorgeworfen.

Dabei geht es um die Beurteilung von Risiken bei Investitionen von luxemburgischen Anlagefonds, die beim Betrugsskandal des US-Financiers Bernard Madoff 1,7 Mrd. Euro verloren haben. Indes ist der Insolvenzverwalter der Madoff-Unternehmen, Irving Picard, auf der Suche nach Anlegern, die vor dem Zusammenbruch des mutmaßlichen Schneeball-Systems Gelder abgezogen haben, wie Medien am Donnerstag berichteten.

UBS als Depotbank
Die UBS hatte für einen dieser Fonds, "LuxAlpha", als Depotbank fungiert. In einer Mitteilung warnte die Finanzmarktaufsicht Luxemburgs die UBS nun, ihre lokale Tochterbank habe keine ausreichenden personellen Kapazitäten, Verfahren und interne Richtlinien, um die Vorschriften des Landes für Investmentbanken einzuhalten.

3 Monate Frist
Die CSSF setzte der UBS eine dreimonatige Frist, um diese Mängel zu beheben. Die Behörde machte keine direkte Aussage zu möglichen Schadenersatzforderungen gegen die UBS. Sie wies aber darauf hin, dass die Banken für die Überwachung jener Fonds verantwortlich seien, die sie ihren Anlegern empfehlen. Bei der Verletzung dieser Pflichten könnten auch bedeutende vertragliche Verpflichtungen entstehen.

UBS weist Vorwürfe zurück
Die UBS wies die Vorwürfe umgehend zurück. Der "LuxAlpha"-Fonds sei auf ausdrücklichen Wunsch wohlhabender Kunden errichtet worden, die in Anlagevehikel von Madoff hätten investieren wollen. Darüber sei auch die Aufsichtsbehörde informiert worden. Die Fonds-Unterlagen machten zudem deutlich, dass die UBS nicht für die Sicherheit der Anlagen verantwortlich gemacht werden könne. Die UBS kündigte an, sie werde ihre Interessen mit Nachdruck verteidigen.

Groß-Investoren gesucht
Der von einem New Yorker Gericht eingesetzte Madoff-Treuhänder über das verbliebene Vermögen sucht laut FTD vor allem nach großen Investoren, die in den vergangenen Jahren größere Beträge liquidiert und damit Scheingewinne aus dem mutmaßlichen 50-Mrd.-Dollar-Schneeballsystem erzielt haben.

Laut US-Gesetz müssen Anleger mit Rückforderungen ihrer Auszahlungen durch den Insolvenzverwalter rechnen, wenn sie in den 90 Tagen vor dem Auffliegen eines Kapitalanlagebetrugs Mittel abgezogen haben. Juristisch durchsetzbar Zeitungen zufolge allerdings auch Rückforderungen über Gelder, die bis zu sechs Jahre vor dem Bekanntwerden des Betrugs abgezogen worden sind. Bisher hat Picard lediglich rund 940 Mio. Dollar (735 Mio. Euro) sicherstellen können.

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