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Detektive wehren sich

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Die Detektive wollen eine "Pauschalverurteilung" ihres Berufsstandes verhindern.

Die Detektive wehren sich gegen eine ihrer Ansicht nach "Pauschalverurteilung" ihrer Arbeit im Rahmen der Debatte um die Aufzeichnung von Krankendaten in den ÖBB. Der Europäische Detektiv-Verband (EURODET) mit Sitz in Wien verweist am Donnerstag darauf, dass die "Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern" gesetzlich vorgesehen sei. Berufsdetektive seien zur Durchführung berechtigt.

Kein "Bespitzeln"
Damit sollten Unternehmen und Krankenversicherungsträger vor Verlusten durch "ungerechtfertigte und somit illegal in Anspruch genommene Krankenstände" bewahrt werden. Es gehe nicht um "Bespitzeln". Vielmehr seien ist in diesem Zusammenhang unangebracht, vielmehr gehe es um "gesetzlich festgelegte und moralisch vertretbare Maßnahmen ". Unternehmen hätten ein Recht darauf, dass seine Angestellten "nicht etwa im Scheinkrankenstand für Konkurrenzunternehmen pfuschen", so Peter Pokorny, Rechtsreferent des EURODET.

Es sei die Aufgabe der Detektive, "bei Vorliegen einer entsprechenden Verdachtslage" illegale Krankenstände aufzudecken und Beweise für allfällige arbeitsgerichtliche Prozesse zu sichern. Ihre Arbeit sei unter anderem durch die Gewerbeordnung, das Datenschutzgesetz und das Angestelltengesetz gedeckt.

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