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Mandatare holen Pensionskassen vor VfGH

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Die gewaltigen Verluste der Bezugsberechtigten haben die Opposition und 10 SPÖ-Abgeordnete auf den Plan gerufen.

Der Verfassungsgerichtshof muss sich auf parlamentarischen Wunsch neuerlich mit den Pensionskassen befassen. Die gesamte Opposition aber auch zehn Abgeordnete der SPÖ, insgesamt 84 Mandatare, haben sich zu einem entsprechenden Antrag zusammengefunden. Grund für die Beschwerde sind die hohen Verluste für die Betroffenen während der vergangenen Jahre. Ungewöhnlich ist, dass neben den Hauptproponenten wie Grünen-Sozialsprecher Karl Öllinger, FPÖ-Seniorensprecher Werner Neubauer und BZÖ-Obmann Josef Bucher auch durchaus prominente SPÖ-Abgeordnete wie FSG-Chef Wolfgang Katzian der Initiative beigetreten sind.

Unkündbar und unabänderlich
Auf zwei Faktoren berufen sich die Antragssteller. Einerseits stört sie, dass die Verträge mit geringfügigen Ausnahmen gar nicht gekündigt werden können und dass es keinerlei gesetzlich verankerte Möglichkeit gibt, auf die Veranlagung des Kapitals Einfluss zu nehmen. Vermutet wird eine Verfassungswidrigkeit, da gegen das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums und gegen das Gleichheitsgebot verstoßen werde.

Ferner kritisiert wird, dass die Mindestertragsgarantie durch die letzte Gesetzesnovelle 2003 de facto abgeschafft worden ist. Die Verluste seit 2000 hätten sich gesamt auf bis zu 45 Prozent summiert.

Kaufkraft um Hälfte geschrumpt
Untermauert wird der Antrag an das Höchstgericht mit Beispielen. So hat bei einer ehemaligen Mitarbeiterin der AEG der Auszahlungsbeginn im Jahr 2000 begonnen. Damals erhielt sie monatlich noch 375 Euro. Seit Jänner dieses Jahres sind es nur mehr 221 Euro. Die Kaufkraft dieser Pension schrumpfte angesichts der Inflation somit auf die Hälfte. Wegen solcher Fälle kommt man in dem Antrag zum Schluss, dass die geltende Regelung auf eine de-facto-Enteigung hinauslaufe.

Rückzahlung denkbar
Basis für den Antrag an den VfGH war eine Bürgerinitiative der Betroffenen-Initiative pekabe mit 2.200 Unterschriften. Nach deren Vorliegen hat sich ein Drittel der Abgeordneten an das Höchstgericht bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des § 1 Absatz 2 Pensionskassengesetz (PKG) gewandt. Sollte diese Bestimmung aufgehoben werden, hätten alle Pensionskassenberechtigten eventuell die Möglichkeit, sich von den Pensionskassen individuell abfinden zu lassen.

Chancen fraglich
Allerdings ist schon ein Anlauf beim Verfassungsgerichtshof gescheitert. Im Juli wies das Höchstgericht eine Beschwerde ab und verwies die Zusatzpensionsberechtigten auf den Zivilrechtsweg. Nunmehr versucht man sich auch aus formalen Gründen mit einem parlamentarischen Antrag.

Grüne für Öffentliche Kasse
Für Grünen-Sozialsprecher Öllinger hat diese Vorgangsweise im Normalfall den Vorteil, dass die Causa rasch, also innerhalb von einem halben Jahr, geprüft werde. Zudem könne sich der VfGH nicht nur den von den Klägern kritisierten Paragrafen ansehen sondern auch eine erweiterte Prüfung einleiten. Neben den Forderungen der Kläger insgesamt - wie eine Möglichkeit zum Wechsel der Kassen - verlangen die Grünen zusätzlich, eine öffentliche Pensionskasse einzurichten, die in Konkurrenz zu den privaten Kassen steht.

FPÖ für Haftung durch Bund
FPÖ-Seniorensprecher Werner Neubauer sieht es als vorrangig an, dass es zu einer Haftungsübernahme durch den Staat bei Ausfällen bei den Pensionskassen kommt. Der zweite wesentliche Punkt für die Freiheitlichen sei, dass die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, die Pensionskasse wechseln zu dürfen. Letztendlich werde es auch erforderlich sein, dass Betroffene bei einer bekanntgewordenen Schädigung ihr Geld aus der Pensionskasse herausnehmen dürfen.

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