Die gewaltigen Verluste der Bezugsberechtigten haben die Opposition und 10 SPÖ-Abgeordnete auf den Plan gerufen.
Der Verfassungsgerichtshof muss sich auf parlamentarischen Wunsch neuerlich mit den Pensionskassen befassen. Die gesamte Opposition aber auch zehn Abgeordnete der SPÖ, insgesamt 84 Mandatare, haben sich zu einem entsprechenden Antrag zusammengefunden. Grund für die Beschwerde sind die hohen Verluste für die Betroffenen während der vergangenen Jahre. Ungewöhnlich ist, dass neben den Hauptproponenten wie Grünen-Sozialsprecher Karl Öllinger, FPÖ-Seniorensprecher Werner Neubauer und BZÖ-Obmann Josef Bucher auch durchaus prominente SPÖ-Abgeordnete wie FSG-Chef Wolfgang Katzian der Initiative beigetreten sind.
Unkündbar und unabänderlich
Auf zwei Faktoren berufen
sich die Antragssteller. Einerseits stört sie, dass die Verträge mit
geringfügigen Ausnahmen gar nicht gekündigt werden können und dass es
keinerlei gesetzlich verankerte Möglichkeit gibt, auf die Veranlagung des
Kapitals Einfluss zu nehmen. Vermutet wird eine Verfassungswidrigkeit, da
gegen das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums und gegen das
Gleichheitsgebot verstoßen werde.
Ferner kritisiert wird, dass die Mindestertragsgarantie durch die letzte Gesetzesnovelle 2003 de facto abgeschafft worden ist. Die Verluste seit 2000 hätten sich gesamt auf bis zu 45 Prozent summiert.
Kaufkraft um Hälfte geschrumpt
Untermauert wird der Antrag
an das Höchstgericht mit Beispielen. So hat bei einer ehemaligen
Mitarbeiterin der AEG der Auszahlungsbeginn im Jahr 2000 begonnen. Damals
erhielt sie monatlich noch 375 Euro. Seit Jänner dieses Jahres sind es nur
mehr 221 Euro. Die Kaufkraft dieser Pension schrumpfte angesichts der
Inflation somit auf die Hälfte. Wegen solcher Fälle kommt man in dem Antrag
zum Schluss, dass die geltende Regelung auf eine de-facto-Enteigung
hinauslaufe.
Rückzahlung denkbar
Basis für den Antrag an den VfGH war
eine Bürgerinitiative der Betroffenen-Initiative pekabe mit 2.200
Unterschriften. Nach deren Vorliegen hat sich ein Drittel der Abgeordneten
an das Höchstgericht bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des § 1 Absatz 2
Pensionskassengesetz (PKG) gewandt. Sollte diese Bestimmung aufgehoben
werden, hätten alle Pensionskassenberechtigten eventuell die Möglichkeit,
sich von den Pensionskassen individuell abfinden zu lassen.
Chancen fraglich
Allerdings ist schon ein Anlauf beim
Verfassungsgerichtshof gescheitert. Im Juli wies das Höchstgericht eine
Beschwerde ab und verwies die Zusatzpensionsberechtigten auf den
Zivilrechtsweg. Nunmehr versucht man sich auch aus formalen Gründen mit
einem parlamentarischen Antrag.
Grüne für Öffentliche Kasse
Für
Grünen-Sozialsprecher Öllinger hat diese Vorgangsweise im Normalfall den
Vorteil, dass die Causa rasch, also innerhalb von einem halben Jahr, geprüft
werde. Zudem könne sich der VfGH nicht nur den von den Klägern kritisierten
Paragrafen ansehen sondern auch eine erweiterte Prüfung einleiten. Neben den
Forderungen der Kläger insgesamt - wie eine Möglichkeit zum Wechsel der
Kassen - verlangen die Grünen zusätzlich, eine öffentliche Pensionskasse
einzurichten, die in Konkurrenz zu den privaten Kassen steht.
FPÖ für Haftung durch Bund
FPÖ-Seniorensprecher Werner
Neubauer sieht es als vorrangig an, dass es zu einer Haftungsübernahme durch
den Staat bei Ausfällen bei den Pensionskassen kommt. Der zweite wesentliche
Punkt für die Freiheitlichen sei, dass die Möglichkeit eingeräumt werden
müsse, die Pensionskasse wechseln zu dürfen. Letztendlich werde es auch
erforderlich sein, dass Betroffene bei einer bekanntgewordenen Schädigung
ihr Geld aus der Pensionskasse herausnehmen dürfen.