Geld

Überweisungen werden schneller

Teilen

Die Wertstellung muss künftig am Tag der Überweisung vorgenommen werden, nicht erst Tage später - Das ist eine EU-Richtlinie, die die Regierung nun umgesetzt hat.

Die Regierung hat am Dienstag im Ministerrat mit dem Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) die Umsetzung von EU-Richtlinien beschlossen, die für Konsumenten Verbesserungen im Bereich Überweisungen und Zahlungsdienstleistungen bringen. So werden für die Haftung beim Zahlungsverkehr EU-weite Mindeststandards eingeführt. Eine Beschleunigung gibt es bei Überweisungen.

Banken haften
Kommt es zu Fehlüberweisungen, haften in Zukunft die Zahlungsdienstleister (neben Banken auch Kreditkartenfirmen oder Zahlungsdienstleister wie zum Beispiel Paypal oder Western Union) in jedem Fall. Bisher war das nur bei schuldhaftem Verhalten der Bank garantiert.

Keine Trödeltage mehr
Der Zahlungsverkehr von Girokonten wird beschleunigt: Bereits ab November muss laut Ministerratsbeschluss die sogenannte "Wertstellung" auf das Konto am Tag der Überweisung erfolgen. Aufgrund der "Wertstellung" (auch "Valutadatum" genannt) erfolgt die Zinsberechnung. Damit wird auch unterbunden, dass bei Überweisungen von Konten ein und desselben Dienstleisters ein längerer Zeitraum und dadurch Zinsvorteile für den Dienstleister und Zinsnachteile für den Kunden entstehen.

Flotter Beschluss
Die Bundesregierung setzt die EU-Richtlinie damit früher um, als diese eigentlich vorgibt. Denn laut Richtlinie könnten die Mitgliedsstaaten auch eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2012 ermöglichen: Laut dieser muss die Wertstellung innerhalb von drei Banktagen erfolgen. Ab 2012 sieht die Zahlungsdienste-Richtlinie auch EU-weit vor, dass die Dauer einer Überweisung auf nur mehr einen Tag verkürzt wird.

Bei Kredit- und Sparkonten ist dem Vernehmen nach geplant, die Regelung ebenfalls umzusetzen - und zwar im Zuge einer anstehenden Novelle des Verbraucherkreditgesetzes Ende 2009.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.