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Unser Bankgeheimnis wird gelockert

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Finanzminister Josef Pröll hat am Freitag den ersten Schritt zur Abschaffung des Bankgeheimnisses gesetzt: Bei begründetem Verdacht will Ö künftig Bankdaten herausgeben.

Österreich will künftig bei "begründetem Verdacht" einer ausländischen Behörde auf Steuervergehen des Kontoinhabers Informationen über Konten austauschen, auch wenn kein Strafverfahren läuft. Der Verdacht müsse von der Behörde, die ein Konto öffnen lassen will, aber gut dokumentiert sein, so ÖVP-Finanzminister Josef Pröll.

Bisher wurden Konten nur bei Strafverfahren geöffnet.

"Bankgeheimnis bleibt"
Damit müsse der Paragraf 38 im Bankwesengesetz (BWG), der im Verfassungsrang steht, nicht angepasst werden, meint Pröll. Das Bankgeheimnis bleibe bestehen. Nur bei einigen der rund 80 Doppelbesteuerungsabkommen werde es Anpassungen geben müssen.

Doralt ortet "Umgehung"
Laut dem Steuerexperten Werner Doralt von der Universität Wien müsste auch die Vertragsänderung im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen im Nationalrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden, weil sie "materiell" den Artikel 38 BWG ändert, der im Verfassungsrang das Bankgeheimnis regelt. Eigentlich sollte man gleich den Artikel selbst reformieren, meint Doralt, sonst würde ein Widerspruch zwischen Bankwesengesetz und Doppelbesteuerungsabkommen entstehen und die Regierung würde "die Umgehung zugeben".

EU-Kommission reserviert
Die EU-Kommission reagiert auf die Ankündigung Österreichs, die Öffnung von Konten für Ausländer zu erleichtern, zurückhaltend. Aus dem Büro von Steuerkommissar Laszlo Kovac heißt es, man muss erst sehen, was in dem Vorschlag konkret drinnen steht.

Schweiz lenkt auch ein
Die Schweiz ist ebenfalls bereit, unter gewissen Bedingungen auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten. Mit der Lockerung des Bankgeheimnisses und des OECD-Standards will der Bundesrat verhindern, dass die Schweiz auf die schwarze Liste nicht kooperierender "Steueroasen" gesetzt wird.

Luxemburg gibt auch nach
Auch Luxemburg hat im Streit mit anderen EU-Staaten um sein striktes Bankgeheimnis eingelenkt. Das Großherzogtum ist künftig zum Informationsaustausch mit anderen Ländern nicht nur bei Verdacht des Steuerbetrugs, sondern auch bei einem konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung bereit.

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