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VfGH will neues Emissionszertifikategesetz

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Der Gerichtshof hat Bestimmungen des Gesetzes zum "Nationalen Zuteilungsplan" als verfassungswidrig aufgehoben.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Bestimmungen des Emissionszertifikategesetzes zum "Nationalen Zuteilungsplan" (NAP) als verfassungswidrig aufgehoben. Der NAP verstoße gegen den Grundsatz der Geschlossenheit des Rechtsquellensystems, teilte das Höchstgericht am Montag mit. Die Aufhebung tritt aber erst nach 31. Dezember 2007 in Kraft und gilt daher nur für die nächste Handelsperiode mit CO2-Emissionszertifikaten von 2008 bis 2012.

Technische Anpassungen verlangt
Der VfGH begründet seine Entscheidung im Wesentlichen mit technischen bzw. mit juristischen Grundsatzüberlegungen: Der Nationale Zuteilungsplan der ersten Emissionshandelsperiode verstößt "gegen den Grundsatz der Geschlossenheit des Rechtsquellensystems", auch die rechtsstaatliche Kontrolle durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sei nicht in erforderlichem Maß zugänglich, wird in einer Erläuterung des Höchstgerichts am Montag formuliert.

Starke Bedenken hat beim Verfassungsgericht offenbar der Umstand hervorgerufen, dass die Rechtsquellen für den Zuteilungsplan einerseits auf der EU-, andererseits auf nationaler Ebene zu finden sind und dieser damit weder beim österreichischen Verfassungsgericht noch beim Europäischen Gerichtshof angefochten werden kann. "Für die nächsten Nationalen Zuteilungspläne, die derzeit in Ausarbeitung sind, wird der Gesetzgeber die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zu berücksichtigen haben" , fordern die Verfassungsrichter. Mit der heutigen Entscheidung ist die derzeit gültige Regelung bis Ende 2007 aus verfassungsrechtlicher Sicht in Kraft.

NAP nicht bei EU-Kommission eingereicht
Wie bekannt, hätte die Regierung den NAP für 2008 bis 2012 bis Ende Juni bei der EU-Kommission einreichen sollen. Dies ist - offenbar wegen der drohenden Aufhebung durch den VfGH - bis heute nicht passiert.

Die Eckpunkte der Verteilung der Zertifikate zwischen Industrie und Energiewirtschaft stehen freilich seit Ende Juli fest. 24,5 Mio. Tonnen der insgesamt insgesamt 32,8 Mio. Tonnen CO2 gehen an die Industrie, 8,3 Mio. Tonnen an die E-Wirtschaft. Anders als in der ersten Periode soll ein kleiner Teil der Zertifikate künftig versteigert werden.

Die Beschwerden beim VfGH haben insgesamt sechs Betreiber von CO2-emittierenden Anklagen eingereicht. Unter ihnen befinden sich die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und der Ziegelhersteller Wienerberger.

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