25. September 2009 18:25

Finanzkrise 

Weniger Klagen wg. sexueller Belästigung

Anzeigen gehen aus Angst um Jobverlust zurück.

Weniger Klagen wg. sexueller Belästigung
© EPA

Beschwerden wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind seit Beginn der Wirtschaftskrise bei der Gleichbehandlungskommission (GBK) rückläufig. "Aus Angst um ihren Arbeitsplatz lassen sich Frauen in wirtschaftlich angespannten Situationen mehr gefallen", fasste die Vorsitzende von Senat 1 der Gleichbehandlungskommission, Eva Matt, zusammen.

Beschwerden nach Kündigung
Dafür seien in den vergangenen Monaten die Beschwerden wegen Diskriminierung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses rasant angestiegen. "Mit heutigem Stichtag wurden 65 Anträge bei der Kommission eingebracht. Im Vergleich dazu waren es im vergangenen Jahr 2008 insgesamt 43 Anträge", sagte Matt. Da seien hauptsächlich Anträge wegen sexueller Belästigung geltend gemacht worden. Nun behandle die Gleichbehandlungskommission in 36 von 65 Fällen die Diskriminierung nach einer Kündigung.

Elternkarenz
Viele Anträge würden auch Benachteiligung von Frauen und Männern bei der Rückkehr aus der Elternkarenz betreffen. "Betriebe sind oft nicht entsprechend auf die rückkehrenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vorbereitet und weisen nicht - wie gesetzlich vorgesehen - gleichwertige Arbeitsplätze mit geringerem Stundenausmaß zu", meint Matt.

Die GBK prüft im jeweiligen Zuständigkeitsbereich ihrer drei Senate, ob das Gleichbehandlungsgebot verletzt wurde. Die GBK und das Arbeits- und Sozialgericht können unabhängig voneinander angerufen werden. Die Gerichte sind an die Einzelfallprüfungen der GBK nicht gebunden, müssen aber inhaltliche Abweichungen begründen. In die drei Senate der GBK werden Vertreter von Interessensvertretungen und Bundesministerien entsendet.

Senat I ist für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt zuständig. Personen, die sich in der Arbeitswelt aufgrund ihres Geschlechts für benachteiligt erachten, können sich mit einer Beschwerde an Senat I der Gleichbehandlungskommission der Privatwirtschaft wenden.


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