25. September 2009 18:25
Beschwerden wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind seit Beginn der
Wirtschaftskrise bei der Gleichbehandlungskommission (GBK) rückläufig. "Aus
Angst um ihren Arbeitsplatz lassen sich Frauen in wirtschaftlich
angespannten Situationen mehr gefallen", fasste die Vorsitzende von Senat 1
der Gleichbehandlungskommission, Eva Matt, zusammen.
Beschwerden nach Kündigung
Dafür seien in den vergangenen
Monaten die Beschwerden wegen Diskriminierung bei Beendigung eines
Arbeitsverhältnisses rasant angestiegen. "Mit heutigem Stichtag wurden 65
Anträge bei der Kommission eingebracht. Im Vergleich dazu waren es im
vergangenen Jahr 2008 insgesamt 43 Anträge", sagte Matt. Da seien
hauptsächlich Anträge wegen sexueller
Belästigung geltend gemacht worden. Nun behandle die
Gleichbehandlungskommission in 36 von 65 Fällen die Diskriminierung nach
einer Kündigung.
Elternkarenz
Viele Anträge würden auch Benachteiligung von Frauen
und Männern bei der Rückkehr aus der Elternkarenz betreffen. "Betriebe sind
oft nicht entsprechend auf die rückkehrenden Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen vorbereitet und weisen nicht - wie gesetzlich vorgesehen -
gleichwertige Arbeitsplätze mit geringerem Stundenausmaß zu", meint Matt.
Die GBK prüft im jeweiligen Zuständigkeitsbereich ihrer drei Senate, ob das
Gleichbehandlungsgebot verletzt wurde. Die GBK und das Arbeits- und
Sozialgericht können unabhängig voneinander angerufen werden. Die Gerichte
sind an die Einzelfallprüfungen der GBK nicht gebunden, müssen aber
inhaltliche Abweichungen begründen. In die drei Senate der GBK werden
Vertreter von Interessensvertretungen und Bundesministerien entsendet.
Senat I ist für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der
Arbeitswelt zuständig. Personen, die sich in der Arbeitswelt aufgrund ihres
Geschlechts für benachteiligt erachten, können sich mit einer Beschwerde an
Senat I der Gleichbehandlungskommission der Privatwirtschaft wenden.