02. August 2009 15:23
Dem börsennotierten Glücksspielkonzern bwin, der in Österreich bisher keine
Umsatzsteuer abgeführt hat, drohe eine Nachzahlung in der Höhe von mehr als
hundert Millionen Euro, schreibt das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner
morgen Montag erscheinenden Ausgabe. Der Konzern dementiert und weist die
Vorwürfe zurück: "bwin zahlt stets korrekt seine Steuern.", unterstreicht
bwin-Sprecher Kevin O'Neal in einer Aussendung.
Gegen bwin laufe seit geraumer Zeit ein Finanzstrafverfahren. Das
Unternehmen, das seinen Hauptsitz im steuerlich begünstigten britischen
Überseegebiet Gibraltar hat, könnte bei einem negativen Ausgang zur Kasse
gebeten werden. Im schlimmsten Fall drohe eine Umsatzsteuernachzahlung für
die vergangenen sieben Jahre in der Höhe von mehr als hundert Millionen
Euro, so das Magazin. Seit Anfang 2007 interessiere sich das Finanzamt für
den Konzern mit Sitz in Wien und Gibraltar. Seit Ende 2008 seien die Beamten
der Großbetriebsprüfung Wien mit dem Steuerakt des Sportwettenanbieters
befasst. Dabei werde die Umsatzsteuerpflicht von bwin in Österreich geprüft.
Umsatzsteuerpflicht oder nicht?
Der Konzern sieht die Frage
bereits beantwortet: bwin sei bereits zwischen 1999 und 2001 einer
Betriebsprüfung unterzogen worden, dabei sei eindeutig geklärt worden, dass
Online-Glücksspiele von der Umsatzsteuer befreit seien, zitiert das Magazin
den bwin-Sprecher O'Neal. bwin gehe weiterhin von der Gültigkeit dieser
Entscheidung des Finanzministeriums aus.
"Profil" zitiert aus einem Gutachten der Steuerberatungsgesellschaft
Perlogis, das zu einem anderen Urteil komme: Die Frage laute, ob jene
Gesellschaft, bei der die bwin-Glücksspielumsätze generiert werden, in Wien
oder Gibraltar sitzt, also innerhalb oder außerhalb der EU. Laut dem
Gutachten müsste bwin aber in beiden Fällen Steuer nachzahlen. Im besten
Fall nur für jene Umsätze, die durch Spieler aus Österreich erzielt wurden.
Das Gutachten komme allerdings zu dem Schluss, dass bwin sehr wohl eine
Betriebsstätte in Wien unterhält und daher hier zur Gänze steuerpflichtig
wäre. Laut dem "profil"-Bericht habe bwin - bereinigt um die Erträge aus den
Sportwetten, seit 2002 Gesamtumsätze in der Höhe von 625 Millionen Euro
erzielt, davon wären rückwirkend 20 Prozent als Umsatzsteuer abzuführen,
also 125 Millionen Euro.
"Es ist uns nicht bekannt, dass es ein Finanzstrafverfahren gegen bwin
gibt", erklärt O'Neal. "Ein solches Vorgehen würde auch jeder Grundlage
entbehren." Es handle sich um eine Betriebsprüfung, die bereits seit mehr
als zwei Jahren im Gange und zum heutigen Tag noch nicht abgeschlossen ist.
Nach Ansicht der Gesellschaft sowie Umsatzsteuerexperten bestehe keine
Steuerschuld und bwin gehe daher davon aus, dass keine Steuernachforderungen
gestellt werden.
Insidergeschäfte?
Angesichts der Umstände sieht das "profil"
auch Klärungsbedarf beim Verkauf größerer Aktienpakete durch die
bwin-Vorstände Norbert Teufelberger und Manfred Bodner. Am 4. Juni
veräußerten die Manager laut Magazin über eine New Media and Gaming Holding
Ltd mit Sitz in Malta insgesamt 562.000 bwin-Aktien und erhielten dafür
16,75 Millionen Euro. "Auch die jüngsten Aktienverkäufe der bwin-Vorstände
könnten in diesem Lichte in den Verdacht von Insidergeschäften kommen,
sollte sich herausstellen, dass Teufelberger und Bodner über den
Verfahrensstand Bescheid wussten", schreibt "profil", es gelte die
Unschuldsvermutung. bwin weist die Vorwürfe entschieden zurück.