Endgültig

OGH-Urteil nach Hubschrauberunglück in Sölden

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Nach dem Hubschrauberunglück in Sölden 2005 liegt jetzt das OGH-Urteil im Rechtsstreit zwischen Opfern und Bergbahnen vor.

In dem Erkenntnis weisen die Höchstrichter die außerordentlichen Revisionen der Hinterbliebenen und der Ötztaler Gletscherbahnen zurück, wonach die Bergbahnen am Unfall zwar keinerlei Schuld trifft, diese wegen außerordentlicher Betriebsgefahr nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) jedoch haften. "Der Unfall stand nicht nur in einem adäquaten Kausalzusammenhang, sondern auch in einem Gefahrenzusammenhang mit dem Betrieb der Seilbahn", heißt es in dem zwölfseitige Erkenntnis des OHG. Die Söldner Bergbahnen waren vorerst für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

1,9 Mio. Euro pro Opferfamilie
Für den Innsbrucker Hinterbliebenen-Anwalt Andreas Ruetz hat sich der Kampf um Absicherung für die Angehörigen gelohnt. "Unser Ziel, die wirtschaftliche Existenz abzusichern, ist nun erreicht. Jeder Hinterbliebenen-Familie steht nun ein mit 1,9 Millionen Euro begrenzter Haftungsfonds zur Verfügung", wird Andreas Ruetz in der Tiroler Tageszeitung zitiert.

Neun Deutsche starben am 5.9.2005
Zu der Tragödie war es am 5. September 2005 im Skigebiet Sölden im Tiroler Ötztal gekommen. Ein Hubschrauber verlor einen etwa 700 Kilo schweren Betonkübel. Dieser riss eine Gondel der "Schwarzen-Schneid-Bahn" in die Tiefe. Für neun Deutsche, darunter sechs Kinder im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren, endete das Unglück tödlich. Der Hubschrauber-Pilot wurde in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Gemeingefährdung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt.´

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