Neues Gesetz
Spitalsärzte sollen bald weniger arbeiten
Wien, 04. April 2008 Die horrenden Dienstzeiten von Krankenhausärzten sollen verringert werden - die Vorbereitung des Gesetzes schreitet voran.
Bis zu 72 Stunden pro Woche dürfen Mediziner an Krankenhäusern arbeiten. Die Ärztekammer beklagt aber, dass es mitunter deutlich länger ist. Von Arbeitszeiten bis zu 100 Stunden war zuletzt die Rede. Kontrolliert werden kann das kaum, weil die Arbeitszeitaufzeichnungen oft fehlen. ÖVP-Arbeitsminister Martin Bartenstein hat daher am Freitag einen Gesetzesentwurf im Begutachtung geschickt, darin werden die Strafen für fehlende Stundenlisten deutlich erhöht.
Bis zu 360.000 Euro Strafe
Wenn ein Krankenhaus die Arbeitszeit
seiner Mitarbeiter nicht speichert und damit die Kontrolle durch die
Arbeitsinspektoren unterwandert hat, waren bisher relativ niedrige Strafen
vorgesehen: Nämlich 218 bis 2.180 Euro im ersten Fall, 360 bis 3.600 Euro
bei Wiederholung. Künftig sollen - wie bei anderen Betrieben auch - die
Geldstrafen pro fehlender Stundenliste kassiert werden, bei einem Betrieb
mit 100 Mitarbeitern wären also im Wiederholungsfall bis zu 360.000 Euro
Strafe möglich.
72 Stunden Arbeitszeit bleibt
An den maximal möglichen
Dienstzeiten ändert das Gesetz nichts. Mit Ruhepausen ist eine maximale
durchgehende Dienstzeit (Arbeitszeit, Bereitschaft und Ruhepausen) von bis
zu 49 Stunden möglich. Pro Woche können es bis zu 72 Stunden sein. Die
selben Regelungen gelten künftig auch für Pflegestationen in Pflegeheimen
und Seniorenheimen.
Spitäler verantwortlich
Klar geregelt wird auch, wer für
die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften verantwortlich ist. Das Problem:
Die meisten Bundesländer haben ihre Spitäler in eigene Holdings
ausgegliedert, das Personal steht aber weiter im Landesdienst. Künftig gilt
der "Beschäftiger" (also die Spitalsholding) als Dienstgeber
und ist damit für die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen zuständig,
nicht das Land.
Möglicherweise braucht es dadurch mehr Personal, wenn die Krankenhäuser die Arbeitszeitbestimmungen tatsächlich einhalten.
SPÖ und Grüne begrüßen die schwarze Maßnahme, finden sie aber "reichlich spät".
Gast: (04.04.2008 17:07)
Wann handeln die verantwortlic
hen Politiker endlich und lassen Menschen nicht 3, 4 oder gar 5 Jobs machen und auch noch rund um die Uhr, sondern verbieten so etwas zum Wohle der Allgemeinheit. Wenn jemand ein Spezialist ist egal ob als Arzt oder in einem anderen Beruf ist er nicht unentbehrlich.Solche Leute verzichten sogar darauf ihre eigenen Kinder zu erziehen und geben sie in Kindergärten oder in Heime, Eliteschulen damit sie ja nur viel Geld machen. Wollen wir alle wirklich so ein Leben und so eine Gesellschaft ?
Gast: ezo (04.04.2008 09:21)
Was soll daran neu sein ??
Schon seit mehr als zwei Jahren gilt das Zeitlimmit.
Standart OPS werden nur bis 13 h durchgeführt.Alles andere sind Notfalls OP.
Daher auch die langen Wartezeiten auf den OP Termin.
Kardiobypaß Wartezeit bis zu 2 Monaten.
Auch so kann die "Überalterung" geregelt werden.
Patient während dem warten verstorben.
Gast: (04.04.2008 12:47)
HG
Ärzte bzw. Pflegepersonal sind Beschäftigte wie alle Anderen auch, d.h. die Beschäftigten sollen "Stempeln". Mit den anderen Daten wie Login Daten vom Spitals EDV System, OP Terminen/Uhrzeiten etc. kann das Arbeitsinspektorat leicht die Richtigkeit überprüfen.
Dann gehören die Strafen erhöht, eine Holding oder auch das Land muß die "Belastung" spüren, ansonsten gehen solche Zahlungen unter.
DANN: Wer möchte sich nach einem Unfall von einem Arzt operieren lassen, der schon 80 Stunden Dienst gemacht hat ................










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