Vor dem EuGH

EU droht Ö mit Klage wegen Tiroler Fahrverbot

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Die EU-Kommission hat am Dienstag ihren zweiten Mahnbrief gesandt, als nächster Schritt in dem Mahnverfahren folgt die Klage vor dem EuGH.

Die EU-Kommission fordert von Österreich die Aufhebung der sektoralen Fahrverbote auf der Tiroler Inntalautobahn A12. Die Brüsseler Behörde hat am Dienstag wie geplant einen zweiten Mahnbrief an Österreich geschickt, weil die Beschränkungen für Lkw, die bestimmte Güter transportieren, ihrer Ansicht nach den grenzüberschreitenden Handel behindern.

Nächster Schritt ist Klage
Österreich hat einen Monat Zeit zu reagieren. Sollte die EU-Kommission mit der Antwort Österreichs nicht zufrieden sein, droht als nächster Schritt - wie schon beim ersten Anlauf Tirols - eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Fracht ist nicht umweltschädlich
Die EU-Kommission sieht die sektoralen Fahrverbote auf der Tiroler Inntalautobahn vor allem deshalb als problematisch an, weil sie nicht wegen der verursachten Emissionen, sondern wegen der Fracht verhängt wurden, die keine konkreten Folgen für den Schadstoffausstoß habe. "Somit entspricht das Verbot nicht dem Verursacherprinzip, auf dem alle emissionsmindernden Maßnahmen im Wesentlichen beruhen sollten", begründet die Behörde ihr Vogehen.

A12 ist wichtige Verkehrsachse
Gleichzeitig sei die A12 "eine wichtige Verkehrsachse für die Beförderung von Gütern im Binnenmarkt", so die EU-Kommission. Tirol habe in den vergangenen Jahren bereits mehrere Verkehrsbeschränkungen zur Verbesserung der Luftqualität im Inntal erlassen, die - im Gegensatz zu den sektoralen Fahrverboten - auch nicht in Frage gestellt worden seien.

Ernst mildere Maßnahmen
Der EuGH hat bereits 2005 bestätigt, dass die Verhängung eines sektoralen Fahrverbots dann einen Verstoß gegen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts darstellt, wenn weniger restriktive Maßnahmen noch nicht ausgeschöpft wurden. In einem im Jänner 2008 übermittelten Schreiben wies die Kommission Österreich erneut auf das Urteil hin und forderte Österreich wieder auf, das sektorale Fahrverbot zugunsten von verhältnismäßigen Verkehrsbeschränkungen zu ändern.

Die EU-Kommission hat Ende Jänner das Verfahren gegen die sektoralen Fahrverbote mit einem ersten Mahnschreiben eingeleitet und macht seither auf zahlreiche Beschwerden gegen diese Maßnahme aufmerksam. Bereits 2005 hat der Europäische Gerichtshof den damaligen ersten Versuch, sektorale Fahrverbote in Tirol einzuführen, auf Basis einer Klage der EU-Kommission für unzulässig erklärt.

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