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OeAV mahnt Tourengeher zur Risikominimierung

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Der Österreichische Alpenverein (OeAV) hat am Freitag Tourengeher zur Minimierung des persönlichen Risikos im freien Skiraum gemahnt. Skitourengehen und Variantenfahren erforderten immer ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Kompetenz. Nur wer bereit sei, diese Eigenverantwortung zu übernehmen und das notwendige Know-how besitzt, sollte in den winterlichen Bergen selbstständig unterwegs sein.

60 Prozent aller komplett Verschütteten in Lawinen würden dies mit dem Leben bezahlen. Durch umfassende Tourenplanung, richtiges Verhalten und die Bereitschaft auch umzukehren, könnten Lawinen weitgehend vermieden werden. Die Einholung des Lawinenlageberichts und strategisches Verhalten seien dazu wesentliche Hilfsmittel. Lawinen seien zwar seltene, "jedoch oft tödliche Ereignisse". Prävention stehe deshalb an oberster Stelle.

Bei allen Unternehmungen abseits der gesicherten Pisten müsse stets die vollständige und funktionstüchtige Notfallausrüstung mitgeführt werden. Nur wer Lawinen-Verschütteten-Suchgerät (LVS), Schaufel und Sonde dabei habe, könne im Falle einer Verschüttung auch geborgen werden. Voraussetzung dafür sei das Training des richtigen Notfallmanagements. Ausbildungsangebote dazu biete der Alpenverein. Zusätzliche Notfallausrüstung wie Airbag oder AvaLung werde empfohlen. Sie erhöhe nachweislich die Überlebenschancen, aber auch die beste Ausrüstung könne risikobewusstes Verhalten nicht kompensieren.

Die Warnungen von Lawinenwarndiensten und Experten sollten von allen Wintersportlern ernst genommen werden, forderte der OeAV. Entscheidend sei immer, seine Skitourenziele oder Variantenabfahrten auf die vorherrschenden Verhältnisse abzustimmen. Das bedeute, dass man bei hoher Lawinengefahr auf sehr steile Hänge und exponierte Touren verzichten solle.

Im Pisten- und Variantenbereich seien Befahrungsverbote strikt einzuhalten. Diese würden von den Sicherungsverantwortlichen ausgesprochen, um Pisten, Straßen oder Siedlungen zu schützen. Unbedachtes Handeln könne zur Gefährdung anderer führen, hieß es in der Warnung des OeAV.

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