Durchbruch für UBS in US-Steuerverfahren

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Die Schweizer Großbank UBS ist der Lösung ihres dringendsten Problems einen großen Schritt näher gekommen. In der Steueraffäre mit den USA soll der Bank nicht der Prozess gemacht, sondern ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen werden. Offen ist, zu welchem Preis.

Diese Grundsatzvereinbarung wurde in einer Telefonkonferenz mit dem zuständigen US-Bundesrichter Alan Gold in Miami am Freitag bekannt. Demnach handeln nun die Regierungen der Schweiz und der USA in den nächsten Tagen die Details eines Vergleichs aus. Weitere Angaben gab es dazu nicht, weil Stillschweigen vereinbart wurde.

Auch die UBS, welche am kommenden Dienstag ihr Quartalsergebnis veröffentlichen wird, wollte sich nicht äußern. So blieb unklar, ob die Großbank in dem seit Februar laufenden US-Zivilverfahren eine Milliarden-Buße zahlen, Kundendaten herausrücken oder weitere Auflagen gewärtigen muss.

Zu regeln bleibt insbesondere, wie der US-Fiskus in seiner Forderung nach tausenden UBS-Kundendaten befriedigt werden kann, ohne das Schweizer Bankgeheimnis zu verletzen. Der Vertreter der US- Steuerbehörde erklärte, dass bei den offenen Punkten nächste Woche eine Einigung zu erwarten sei.

Staatssekretär Michael Ambühl erklärte gegenüber der "NZZ am Sonntag", die Schweizer Rechtsordnung bleibe gewahrt. Die USA habe sich "verpflichtet, auf der Basis der bestehenden Abkommen zu agieren und nochmals um Amtshilfe zu ersuchen." Damit sei der Finanzplatz geschützt worden. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), das Außenministerium, bestätigte diese Aussagen.

Die Sonntagspresse spekulierte über die noch offenen Fragen. Der Vergleich sehe keine Buße für die UBS vor, schrieben sowohl "NZZ am Sonntag" als auch die "SonntagsZeitung". Beide Zeitungen gehen zudem davon aus, dass die USA die Daten von rund 5.000 UBS-Konten erhalten soll.

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