Wettbewerbshindernd

EU-Anwälte stellen Finanzmarktsteuer infrage

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Geplante Steuer nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar.

Die Pläne für eine Finanztransaktionssteuer in elf EU-Ländern sind nach Einschätzung des juristischen Dienstes der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nicht mit geltendem Recht vereinbar. Die Steuer wäre nicht mit dem EU-Vertrag vereinbar und würde vermutlich den Wettbewerb behindern, heißt es in einem Papier der EU-Anwälte. Das Dokument ist auf den 6. September datiert und lag der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag vor.

Darin heißt es, die Pläne seien nicht mit dem EU-Vertrag vereinbar, weil die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in Steuerfragen nicht beachtet werde. Zudem würde die Steuer den Wettbewerb behindern, da sie nur für einige Länder gelten würde, nicht aber für alle.

EU widerspricht Gutachten
Die EU-Kommission hat die Einschätzung des juristischen Dienstes der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wonach die Pläne für eine Finanztransaktionssteuer in elf EU-Ländern nicht mit geltendem Recht vereinbar seien, zurückgewiesen. Eine Sprecherin von EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta betonte am Dienstag, die EU-Kommission sei mit der Beurteilung "überhaupt nicht einverstanden".

Die EU-Kommission habe vor ihrem Vorschlag für die Finanztransaktionssteuer eine eingehende Rechtsanalyse durchgeführt. "Wir bleiben dabei, dass die vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer rechtlich in Ordnung und in vollem Einklang mit den EU-Verträgen und internationalem Steuerrecht steht." Die Steuer stelle kein Risiko einer Diskriminierung gegen irgendeinen EU-Staat dar, ob nun innerhalb der elf Länder oder außerhalb. Vor allem Großbritannien hatte wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen die Finanztransaktionssteuer von mehreren EU-Staaten geäußert.

Die EU-Kommission betonte, dass die Rechtsmeinung der Mitgliedstaaten "mit Sicherheit nicht dazu führt, dass eine Verzögerung in den Arbeiten erforderlich wird". Sie wolle aber weitere Details analysieren, betonte die EU-Behörde.

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