Aufschub im UBS-Prozess soll Vergleich ermöglichen

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Im Prozess um die Herausgabe von zehntausenden Kundennamen der Schweizer Großbank UBS sind Vergleichsverhandlungen zwischen den Regierungen der Schweiz und der USA im Gang. Deshalb soll der für heute angesetzte Prozessbeginn in Miami um zwei Wochen verschoben werden. Dies beantragten die Parteien beim zuständigen Bundesbezirksrichter Alan Gold.

Bis 12. Juli europäischer Zeit lag keine Reaktion des Richters vor. Eine Meldung der Finanznachrichtenagentur AWP, wonach der Richter dem Gesuch stattgegeben habe, bestätigte sich nicht. Es wurde aber als wahrscheinlich erachtet, dass er die gemeinsame Eingabe gutheißen würde.

Die US-Steuerbehörde IRS fordert mit der Zivilklage Informationen über die Inhaber von bis zu 52.000 Konten der UBS, um Steuerhinterziehern auf die Spur zu kommen. Sollte keine Lösung erreicht werden, solle die ursprünglich für Montag geplante Anhörung neu auf den 3. und 4. August angesetzt werden, heißt es in der Eingabe von UBS Bank und US-Regierung weiter. Sie wird auch von der Regierung in Bern unterstützt.

Entspannung in der Affäre möglich

Gibt der Richter dem Gesuch um Aufschub nach, käme es zu einer Entspannung in der Affäre, die sich in den vergangenen Tagen zugespitzt hatte. Die beiden Regierungen hätten zwei Wochen Zeit, um einen außergerichtlichen Vergleich abzuschließen. Ein Sprecher des Schweizer Justizministeriums sagte, Ziel der Verhandlungen sei es, einen Vergleich zu erreichen, bei dem die Rechtsordnungen der USA und der Schweiz respektiert würden. Einzelheiten, wie weit die Gespräche über einen Vergleich bereits fortgeschritten sind, wurden nicht mitgeteilt.

Das Schweizer Bankgeheimnis verbietet UBS, Kundendaten herauszugeben, es sei denn, es gehe um Steuerbetrug und ähnliche Tatbestände. Zudem muss ein formelles Amtshilfeersuchen vorliegen. Aus Sicht der US-Behörden sind Schweizer Amtshilfeverfahren aber zu langsam und zu umständlich und der Ausgang zu ungewiss. Amerikanische Anwälte sind der Auffassung, die Schweizer Seite werde eine gewisse Anzahl, wenngleich nicht alle Kundennamen herausgeben müssen. Das US-Justizministerium teilte mit, jede mögliche Einigung müsse die Herausgabe einer "erheblichen Zahl von UBS-Konten" beinhalten.

Richter setzt Frist für US-Regierung

Die Regierung in Bern hatte zunächst damit gedroht, die UBS nötigenfalls mit der Beschlagnahmung der fraglichen Dokumente daran zu hindern, die Forderungen der US-Zivilklage zu erfüllen. Richter Gold setzte daraufhin der US-Regierung eine Frist bis zum 12. Juli um darzulegen, wie weit sie bei der Durchsetzung der Klage gehen würde. Er fragte insbesondere, ob die US-Regierung auch die Zwangsverwaltung oder die Beschlagnahmung von Vermögenswerten der UBS in den USA verfügen würde, falls sich die UBS weigern sollte, die Namen der mutmaßlichen Steuerhinterzieher offenzulegen.

Das US-Justizministerium reagierte in einer Eingabe vom 12. Juli auf diese Drohung, ohne sich aber direkt zu den Fragen des Richters zu äußern. Das Ministerium bemerkte kritisch, dass die Schweizer Regierung erst fünf Tage vor Prozessbeginn mit einer unilateralen Aktion drohe. Die Frage von Sanktionen der USA sei verfrüht, solange das Gericht und die UBS nicht über die Klage entschieden hätten, heißt es in der Stellungnahme weiter. Erwähnt wird aber die Möglichkeit von angemessenen Bußgeldern. Nach Schätzungen der US-Regierung haben rund 52.000 wohlhabende Amerikaner Vermögen im Wert von 15 Mrd. Dollar (10,8 Mrd. Euro) bei der UBS angelegt und umgehen damit einheimische Steuerbestimmungen.

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