Der Ex-Banker kritisiert die "einzigartig fehlerhafte Verfahrensführung".
Nach der schriftlichen Ausfertigung des Urteils über Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner durch den Obersten Gerichtshof (OGH) übt der Verurteilte in einer Presseaussendung, die von seiner Frau Ruth im Namen ihres Mannes verfasst wurde, heftige Urteilskritik. Das Urteil sei "entschieden zurückzuweisen", heißt es. "Das inhaltlich falsche Bandion-Urteil" habe zu einem "fehlgeleiteten OGH-Urteil" geführt.
10 Jahre Haft
Elsner ist rechtskräftig zu 10 Jahren Haft wegen Untreue verurteilt worden, er sitzt in Haft. Der OGH hatte das Urteil erster Instanz in Teilen bestätigt und am Donnerstag die schriftlich Urteilsausfertigung veröffentlicht. Demnach fielen bei Elsner zwar 5 von 18 Untreuefakten, der inkriminierte Betrug in Bezug auf seine angeblich erschlichene BAWAG-Pensionsabfindung von 6,3 Mio. Euro und die Bilanzfälschung weg. Der 75-Jährige erhielt aber für die verbleibenden 13 Untreuehandlungen mit einem Gesamtschaden von rund 1,2 Mrd. Euro.
Verbleib der Gelder ungeklärt
Flöttl "außen vor" gelassen
BAWAG-Richterin Claudia Bandion-Ortner, jetzt Justizministerin, und Staatsanwalt Georg Krakow, jetzt ihr Kabinettschef, hätten Flöttl aber im Prozess "außen vor" gelassen und nicht nach dem Verbleib der Gelder gesucht. Als Belohnung für seine Rolle als "heimlicher Kronzeuge" habe er sich auch noch den Verkaufserlös seines Bermuda-Anwesens behalten dürfen, so Elsner. "Fehlbeträge von über 50 Millionen Dollar (36,3 Mio. Euro) bei der Verwertung der Flöttl Gemäldesammlung waren bislang ebenso keiner Anklageerhebung wert."
"Fehlerhafte Verfahrensführung"
Die "einzigartig fehlerhafte Verfahrensführung der Justizministerin und ihres Kabinettschefs ist eine Groteske", so Elsner: Die Urteile Bandion-Ortners wurden bei einer Mehrheit der Angeklagten völlig aufgehoben, auch Flöttls Verurteilung. Justizexperten zufolge waren die bei Flöttl vorgenommenen Feststellungen sogar derart mangelhaft, dass ihn der OGH bereits völlig freisprechen hätte können, so die Aussendung: "Die Meldung auf der Homepage des Justizressorts, wo es unter dem Titel 'Bawag-Verfahren abgeschlossen' heißt: 'OGH bestätigt Urteil in nahezu allen Punkten' mutet somit geradezu realitätsfremd und propagandistisch an", schließt Elsner.