Steuerexperte Karl Bruckner empfiehlt statt 7 Einkunftsarten nur mehr 4 sowie einen ESt-Tarif, der auch die Sozialversicherung beinhaltet.
Der Vorschlag der Kammer der Wirtschaftstreuhänder lautet: Ein neues
zweistufiges Tarifmodell könnte wesentlich übersichtlicher gestaltet werden,
indem man die Einkommensteuer und Sozialversicherung zusammenfasst. Dabei
wären die ersten 11.000 Euro im Jahr steuerfrei.
Danach gäbe es 2
Tarifstufen mit einer Gesamtbelastung von jeweils 45 %, wobei in der ersten
Stufe (bis zur Höchstbemessungsgrundlage für die Sozialversicherung von
derzeit etwa 56.000 Euro im Jahr) auch die Sozialversicherung enthalten
wäre. Bruckner schätzt, dass eine Umstellung auf dieses Modell bei einem
Satz von 45 % und einem Freibetrag von 10.000 Euro aufkommensneutral wäre.
Integrierter ESt-Tarif von 45 % könnte auch Sozialversicherung enthalten
Ein Vorteil wäre, dass man künftig nur eine einzige Einhebungsbehörde bräuchte. Das Einsparungspotenzial in der Verwaltung würde schätzungsweise 5.000 Mitarbeiter betragen, das wären rund 300 Mio. Euro, meint der Experte.
Alle Kapitaleinkünfte einschließlich der Vermögenszuwächse bei Kapitalanlagen sollten zudem mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % besteuert werden. Sonderausgaben und bestimmte Steuerbefreiungen - z.B. die Überstundenbegünstigung - sollten abgeschafft werden, außerdem sollte die Besteuerung unabhängig von der Rechtsform sein. "Warum soll ein Arzt sich nicht wie eine GmbH besteuern lassen können?", so Bruckner.
Wiedereinführung der Vermögensteuer wäre "ein Unding"
Zur Finanzierung einer solchen Steuerrefrom dürfe man auf keinen Fall die allgemeine Vermögensteuer wieder einführen, die wäre "ein Unding". Eine allgemeine Vermögensteuer hätten nur noch wenige europäische und OECD-Staaten, ein hoher Anteil der Vermögensteuern am BIP in anderen Ländern sei vor allem auf (kommunale) Grundsteuern zurückzuführen.
Zur Gegenfinanzierung der Steuerreform könnte man etwa 2 bis 2,5 Mrd. Euro zusammenbringen, sagte Bruckner. Etwa 500 Mio. Euro würden sich durch eine Verwaltungsvereinfachung aus der Reform selbst ergeben, 300 bis 400 Mio. Euro aus der Einführung einer Vermögenszuwachssteuer auf Kapitalanlagen, "ein paar hundert Millionen" durch höhere Verbrauchssteuern auf knappe Ressourcen, dazu könnte man die Grundsteuer sukzessive anheben.
Ein Dorn im Auge ist Bruckner auch das komplizierte Gebührenrecht. "Das Gebührengesetz gehört abgeschafft." So könnte man etwa die Glücksspiel-Gebühren in das Glücksspielgesetz hineinschreiben. Auch die Vertragsgebühren für Mietverträge würde Bruckner abschaffen - sie würden bei größeren Transaktionen ohnehin umgangen. Kosten würde die Reform netto etwa 600 Mio. Euro, schätzt der Experte.
Dual income tax könnte Unternehmensgewinne bevorzugen
Wichtig sind Bruckner auch Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung der Unternehmen. Einige seiner Vorschläge: Eine "dual income tax" würde Gewinn, die auf das eingesetzte Eigenkapital entfallen, geringer besteuern - derzeit sei es steuerlich günstiger, Kapital privat zu veranlagen als im Unternehmen einzusetzen. "Ideal" wäre es für Bruckner auch, wenn Kapitaleinkünfte auch mit Verlusten ausgeglichen werden könnten, eventuell auch nur innerhalb der Teileinkunftsart Wertpapiere. Dazu würde auch ein Verlustvortrag gehören.
Nach Ansicht Bruckners sollten Unternehmen überhaupt auch die Möglichkeit von zeitlich befristeten "Verlustrückträgen" bekommen, wie sie seit einigen Jahren in Deutschland möglich seien. Die Verlustausgleichsbeschränkungen für Beteiligungsmodelle sollten zur Konjunkturbelebung gestrichen werden, ebenso die Mindestkörperschaftssteuer, fordert Bruckner.
Die für 2009 und 2010 eingeführte vorzeitige Abschreibung würde Bruckner bis 2011 verlängern und auch auf Gebäude anwenden. "Es ist für mich unverständlich, warum man die Gebäude ausgenommen hat, sie haben eine besonders hohe inländische Wertschöpfung." Für Gebäude könnte man ja 15 % vorzeitig abschreiben, schlägt der Experte vor.