Deutsches Banken-Rettungsmodell belastet Koalition

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Der deutsche Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat mit seinem Vorschlag für eine zeitweise Staatsverwaltung zur Bankenrettung Ärger in der Regierungskoalition ausgelöst. Das für dieses Bereich federführende Justiz- und das Finanzministerium äußerten sich am 6. August befremdet, dass Guttenberg damit noch vor regierungsinternen Beratungen die Öffentlichkeit gesucht habe.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will nun in Kürze einen eigenen Gesetzentwurf vorstellen. Darin setzt sie einem Sprecher zufolge auf ein "privatautonomes Planverfahren statt staatlicher Zwangsverwaltung" für von Insolvenz bedrohte Banken.

Mit seinem Gesetzentwurf will Guttenberg für notleidende Banken eine Rettung jenseits von Verstaatlichung und Enteignung ermöglichen. Dabei soll der Staat soll bei vom Zusammenbruch bedrohten Instituten als Retter einspringen und dabei die Rechte der Alteigentümer vorübergehend außer Kraft setzen können, ohne dass diese den Eigentümerstatus verlieren. Im Entwurf heißt es, das Modell "ermöglicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), systemrelevante Institute einer Restrukturierungsverwaltung zu unterwerfen, sofern diese ohne staatliche Stabilisierungsmaßnahmen von einer Insolvenz bedroht sind". Die Grundidee hat Guttenberg bereits im März erarbeiten lassen.

Rolle bei Koalitionsverhandlungen

Der Entwurf hat Regierungskreisen zufolge allerdings keine Chance, noch in der auslaufenden Legislaturperiode beschlossen zu werden. Er könnte aber bei Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl vom 27. September eine Rolle spielen, bei denen die Union als Partner die FDP bevorzugen will. Der Vize-Fraktionschef der Liberalen, Carl-Ludwig Thiele, begrüßte Guttenbergs Initiative. Seine Partei habe aber eigene Vorschläge, sagte Thiele Reuters. Er bezeichnete den Entwurf Guttenbergs als "schallende Ohrfeige für Finanzminister Peer Steinbrück".

Guttenbergs Vorschlag trägt der Kritik am sogenannten Banken-Enteignungsgesetz Rechnung, das auf den Fall des Immobilienfinanzierers HRE abgezielt hatte. Nach dem neuen Modell soll das neuartige Rettungsverfahren nun eine staatliche Behörde mit der Finanzaufsicht BaFin anstoßen. Der Fall würde eintreten, wenn ein Kreditinstitut seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, ohne Eingriff des Staates eine Insolvenz droht und das Unternehmen von Bedeutung für das gesamte Bankensystem ist.

Restrukturierungsplan der Bank

Zunächst muss dann die Bank einen Restrukturierungsplan aufzustellen, den die BaFin ändern kann und dessen Umsetzung sie überwacht. Trägt dieser Versuch keine Früchte, soll der Staat in abgestuften Schritten von Weisungen an die Geschäftsleitung über das Auswechseln von Managern bis zur zeitweiligen Suspendierung von Eigentümerrechten eingreifen. Alteigentümer sollen erst wieder Gewinnanteile erhalten, wenn die Restrukturierungskosten bezahlt sind.

Das Justizministerium erklärte, es habe erst auf Anforderung den Gesetzentwurf Guttenbergs erhalten. "In der gegenwärtigen Bankenkrise können wir uns Schnellschüsse dieser Art von unzuständigen Ministerien nicht leisten", sagte ein Sprecher, der von Wahlkampf orientiertem Handeln sprach. Die Zypries habe inzwischen in Zusammenarbeit mit Experten selbst einen Entwurf zur Rettung für systemrelevanter Banken ausgearbeitet. "Den Entwurf werden wir innerhalb der nächsten Wochen vorstellen", kündigte ein Sprecher an.

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