Neue Befunde

Helmut Elsner drängt wieder auf Enthaftung

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Basis für den mittlerweile 15. Enthaftungsantrag sind neue Befunde.

Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner drängt auf seine Enthaftung. Basis für den mittlerweile 15. Enthaftungsantrag, den sein neuer Rechtsbeistand Jürgen Stephan Mertens am vergangenen Freitag beim Wiener Straflandesgericht eingebracht hat, sind neue medizinische Befunde, denen zufolge sich die gesundheitlichen Probleme des mittlerweile 75-Jährigen Bankers weiter verschlechtert haben sollen.

Die Staatsanwaltschaft beharrt demgegenüber auf der Fortsetzung der U-Haft wegen Fluchtgefahr, wie Mediensprecher Thomas Vecsey am Dienstag auf Anfrage der APA erklärte: "In den Befunden steht nichts substanziell Neues drinnen. Wir gehen davon aus, dass die Haftgründe bestätigt werden." Der zuständige Richter Christian Böhm wird unmittelbar nach seinem Urlaub in der kommenden Woche entscheiden, ob Elsner aus medizinischen Gründen auf freien Fuß gesetzt wird. Die neuerliche Haftprüfung findet am 10. Juni statt.

Elsner war Mitte Mai eine Woche lang wegen seiner Herzprobleme stationär im Wiener Wilhelminenspital behandelt worden. Dabei wurde ein Befund erstellt, demzufolge der Ex-BAWAG-Chef an einer beginnenden Herzinsuffizienz und einer chronischen Niereninsuffizienz leidet, bestätigte sein Anwalt am Dienstag im Gespräch mit der APA entsprechende Medienberichte. In dem Patientenbrief heiße es, eine weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes wäre unter permanenten Stressbedingungen "geradezu vorprogrammiert", zitierte Mertens aus dem Attest.

Zusätzlich hat der Anwalt ein Ergänzungsgutachten des Salzburger Internisten und Kardiologen Max Pichler vorgelegt, der bereits im vergangenen Dezember schriftlich dargelegt hatte, eine Fluchthandlung würde für Elsner "eine ernsthafte Gefährdung der Gesundheit und des Lebens" bedeuten. Für Mertens ist anhand der medizinischen Expertisen klar, "dass eine weitere Inhaftierung lebensbedrohlich sein kann. Stressvermeidung in der Haft ist ja nicht möglich."

Elsner, der sich seit Februar 2007 in Wien in U-Haft befindet und vermutlich bis 2011 auf sein Berufungsverfahren in der Causa BAWAG warten muss, in der er in erster Instanz zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, lehnt unterdessen den elektronischen Hausarrest nicht mehr kategorisch ab. Nach Plänen des Justizministeriums soll ab kommendem September unter anderem für Langzeit-U-Häftlinge die elektronische Fußfessel eingeführt werden, was - wie zuletzt aus Elsners Umfeld verlautete - vom früheren BAWAG-Chef aus Angst vor einer Thrombose abgelehnt wurde.

"Alles ist besser als Haft", sagt nun sein neuer Anwalt. Zwar würden Elsner seine geschwollenen Beine zu schaffen machen und wären seine Befürchtungen daher nicht von der Hand zu weisen, "aber wir lehnen den Hausarrest prinzipiell nicht ab. Wir bieten der Justiz gelindere Mittel an". Sollte der elektronisch überwachte Hausarrest tatsächlich in Kraft treten, "kann die Justiz ja eine gewisse Fantasie entwickeln, wie man das bei Elsner umsetzen kann", meinte Mertens. Statt Elsner eine Fußfessel zu verpassen, könnte man diesen auch mittels Handy-Ortung überwachen.

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