Die Meinl Bank hat zu einem neuen Schlag gegen den Prozessfinanzierer ausgeholt, der aus der Sicht des Geldhauses eine Banklizenz bräuchte, weil er ein Finanzierungs- und Garantiegeschäft betreibe.
Bereits im Dezember hat sich die Meinl Bank deswegen an die Finanzmarktaufsicht (FMA) gewandt und will nun "Auskunft über den Stand der Dinge dieser Prüfung". Diese wird sie wohl nicht bekommen, denn in einem Verwaltungsverfahren "hat der Beschwerdeführer keine Parteienstellung", erklärte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik.
Ob sich die Aufsicht der Rechtsmeinung der Meinl Bank anschließt, ist unklar. Grubelnik verwies auf das Amtsgeheimnis und sagte: "Es ist grundsätzlich so, dass wir jedem Hinweis nachgehen."
Advofin-Chef Franz Kallinger meinte zu dem Meinl-Bank-Vorwurf: "Zwei Rechtsgutachten haben eindeutig festgestellt, dass für das Prozessfinanzierer-Geschäft keine Banklizenz nötig ist."
Die Meinl Bank forderte überdies die Arbeiterkammer (AK) auf, das "Geschäftsmodell Advofin" einer "näheren Prüfung" zu unterziehen. "Im Sinne des Konsumentenschutzes" sei das "dringend geboten", hieß es in einer Aussendung. Kallinger findet es "lächerlich", dass sich das Geldhaus "jetzt als Kleinanleger-Schützer aufspielt".