In eigener Sache

Nachträgliche Mitteilung

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Über Antrag von Herrn Mag. Karl-Heinz Grasser veröffentlichen wir nachstehende

Nachträgliche Mitteilung
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Sie haben am 15.4.2009 auf Ihrer Internet-Seite http://www.oe24.at (genaue Fundstelle:http://www.oe24.at/wirtschaft/Strafanzeige gegen Karl-Heinz Grasser) in einem Artikel mit der Überschrift "Strafanzeige gegen Karl-Heinz Grasser" Folgendes berichtet:

"Die Causa Meinl zieht weiterhin weite Kreise. Nun ist Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Visier der Fahnder. Wie das Nachrichtenmagazin "NEWS" berichtet, werden Grasser in der Strafanzeige schwerer Betrug, Amtsmissbrauch, Anstiftung zum Amtsmissbrauch, Verbotene Intervention und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigt, dass ein Ermittlungsakt gegen Grasser angelegt wurde, der diese Strafanzeige enthält."

Das gegen Mag. Karl-Heinz Grasser von der Staatsanwaltschaft Wien zum Aktenzeichen 608 St 1/08w geführte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Täuschung (§ 108 des Strafgesetzbuches [StGB]), des Verdachtes des schweren Betruges (§§ 146, 147 StGB), des Verdachtes der Untreue (§ 153 StGB) und des Verdachtes des Missbrauchs der Amtsgewalt (§ 302 StGB) im Zusammenhang mit Vorgängen rund um die Meinl International Power Ltd. (MIP) und die Meinl European Land Ltd. (MEL) wurde nunmehr von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil kein tätsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestand.

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