Laut OGH

Razzia bei Grassers Steuerberater rechtmäßig

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Durchsuchungen auch bei Personen möglich, die Berufsgeheimnis unterliegen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat einen Entscheid des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) Wien gekippt, wonach die Hausdurchsuchung bei Karl-Heinz Grassers Steuerberater Peter Haunold gesetzeswidrig war.

Der OGH hat aber nicht über die Hausdurchsuchung an sich befunden, die vor einem Dreivierteljahr stattgefunden hat, sondern lediglich festgestellt, dass das Oberlandesgericht mit seinem Beschluss das Gesetz verletzt hat, sagte Lovrek. Das OLG hatte einer Beschwerde von Haunolds Steuerberatungsfirma Deloitte stattgegeben. Diese hatte sich auf den speziellen Berufsschutz, dem Steuerberater unterliegen, berufen.

Nach Ansicht des Obersten Gerichtshof sind jedoch Razzien auch bei Personen möglich, die dem Berufsgeheimnis unterliegen.

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