Oberösterreich

Rechenfehler bei Sparkassen-Pensionen

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Oberösterreich: 10.000 und über 22.000 Euro eingeklagt.

In einem Verfahren um die Berechnung von Betriebspensionen der Sparkassen AG hat das Oberlandesgericht Linz als zweite Instanz nun einen Rechenfehler, den das Erstgericht beanstandete, bestätigt und einen weiteren gefunden. Damit würden die Differenzbeträge jetzt deutlich höher ausfallen, so der Linzer Anwalt Johannes Winkler, der zwei Pensionisten vertritt. Das OLG habe aber eine Revision an den Obersten Gerichtshof zugelassen.

Winkler vermutet, dass die Gegenseite dies ausnützen werde. Der OGH müsse dann zunächst über den Berechnungsschlüssel an sich entscheiden. Die beiden höherrangigen Mitarbeiter hatten 2010 Fehlbeträge aus der Berechnung der jährlichen Pensionserhöhung - einmal rund 10.000 und einmal über 22.000 Euro - eingeklagt. Die Valorisierung der Leistung vonseiten der Bank sei nicht richtig erfolgt und Klauseln der Pensionsordnung unrichtig ausgelegt worden, lauteten die Vorwürfe. Zudem sei der Kollektivvertrag falsch angewendet worden.

Die Fehlbeträge könnten nur drei Jahre rückwirkend eingeklagt werden, so Winkler. Deshalb werde er vor der Einbringung weiterer Klagen versuchen, bei der Sparkasse auf außergerichtlichem Wege einen Verjährungsverzicht bis zum Vorliegen einer höchstgerichtlichen Entscheidung zu erreichen. Denn seiner Ansicht nach könne das Urteil einen größeren Personenkreis betreffen.

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