Schweizer Banken liefern Paris 3.000 Kontodaten

Teilen

Im Kampf gegen Steuerhinterziehung im Ausland hat Frankreich brisante Daten aus der Schweiz erhalten. Er verfüge über eine Liste von 3.000 Steuerpflichtigen, die insgesamt 3 Mrd. Euro auf Bankkonten in der Schweiz deponiert hätten, sagte der französische Finanzminister Eric Woerth der Zeitung "Journal du Dimanche".

Bei einem Teil der französischen Steuerpflichtigen bestehe der Verdacht der Steuerhinterziehung. Die Betroffenen hätten bis Ende des Jahres Zeit, ihre finanziellen Angelegenheiten in Ordnung zu bringen, sagte er. Danach würden die Behörden "mit aller Härte" Untersuchungen einleiten.

Die meisten Namen habe Frankreich ohne Gegenleistung direkt von den Banken erhalten, sagte Woerth. Von allen 3.000 Menschen seien die Kontonummern und die exakte Höhe der in der Schweiz deponierten Beträge bekannt. Das Geld befinde sich auf Konten bei drei verschiedenen Banken. "Es ist das erste Mal, dass wir so genaue Informationen haben", sagte der Minister.

"Neue Epoche hat begonnen"

"Jeder muss verstehen, dass eine neue Epoche begonnen hat", sagte Woerth. Eine mögliche Amnestie für die Steuerhinterzieher schloss der Minister kategorisch aus. Er wolle alle in Frankreich ansässigen Banken nun dazu auffordern, die Namen von Steuerpflichtigen zu nennen, die Geld ins Ausland transferiert haben. Woerth ist zusammen mit dem deutschen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück die treibende Kraft hinter Bemühungen, Steueroasen dazu zu bewegen, ihr Bankgeheimnis zu lockern und mit anderen Staaten zusammenzuarbeiten.

Zwei Tage zuvor hatten Frankreich und die Schweiz ein Abkommen zum Austausch von Informationen bei Fällen von Steuerhinterziehung unterzeichnet. Ein Sprecher des schweizerischen Finanzministeriums sagte jedoch, die französischen Informationen könnten nichts mit dem Abkommen zu tun haben, da dieses erst Anfang 2010 in Kraft treten werde. Zuvor muss auch noch das Schweizer Parlament zustimmen.

Abkommen mit weitern Ländern

Neben dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Frankreich hatte der Bundesrat letzte Woche die DBA mit Dänemark, Luxemburg, Norwegen, Mexiko und Großbritannien gutgeheißen. Seit dem Bundesratsentscheid vom 13. März über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hat die Schweiz mit 13 Staaten eine erweiterte Amtshilfeklausel gemäß OECD-Musterabkommen ausgehandelt.

Um von der sogenannten "Grauen Liste", die vom OECD-Sekretariat für die G-20 zusammengestellt wurde, gestrichen zu werden, müssen 12 Abkommen unterzeichnet werden. Die Schweiz ist noch immer auf der "Grauen Liste".

DBA, die wichtige zusätzliche Verpflichtungen vorsehen, unterstehen nach bisheriger Schweizer Praxis dem fakultativen Referendum. Das erste vom Parlament genehmigte DBA mit den neuen Amtshilfebestimmungen soll deshalb nach Ansicht des Bundesrates (Regierung) dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Wie bisher obliegt der definitive Entscheid über die Unterstellung eines DBA unter das fakultative Referendum aber dem Parlament.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten