Steuerflucht wird in Deutschland künftig schärfer verfolgt

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Im Kampf gegen Steuerflucht gelten in Deutschland künftig strengere Vorgaben. Nach langem Koalitionsstreit verabschiedete der Bundestag am Freitag in Berlin die mittlerweile abgeschwächten Gesetzespläne von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) für Geschäfte mit sogenannten Steueroasen.

Für Unternehmen gelten damit schärfere Auflagen, falls sie mit Ländern Geschäfte machen, die sich nicht an entsprechende Standards der OECD halten. Auch für Bürger mit hohen Einkommen sind erweiterte Erklärungspflichten geplant. In Kraft treten sollen die Regeln auf Druck der Union allerdings erst später per Rechtsverordnung.

Steinbrück verwies auch mit Blick auf Kritik der FDP darauf, dass mehrere EU-Länder bereits über einen solchen "Instrumentenkasten" verfügten. Inzwischen wollten dank des internationalen Drucks 84 Länder die OECD-Standards zum Informationsaustausch über Steuerhinterziehung anerkennen.

Heftige Kritik der FDP

Die FDP kritisierte das Gesetz scharf und sprach von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Bürger sowie einem reinen "Show-Gesetz". Die Linkspartei warf der Koalition vor, zu spät tätig geworden zu sein. Auch seien strengere Auflagen erforderlich. Die Grünen kritisierten, dass das Gesetz wieder entschärft worden sei. Es sei lediglich ein Minimalkonsens von Union und SPD.

Künftig müssen Privatpersonen und Unternehmen, die mit unkooperativen Staaten oder intransparenten Finanzzentren Geschäfte machen, den Fiskus umfassend informieren. Andernfalls könnten sie in bestimmten Fällen steuerlich stärker belastet werden und Vorteile verlieren. Behörden können Unternehmen den Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten, eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder eine Steuerbefreiung für Dividenden verweigern.

Steuerprüfung "ohne besonderen Anlass" bei Top-Verdienern

Finanzämter dürfen zudem härter gegen Top-Verdiener im Inland vorgehen. Auch ohne besonderen Anlass sollen Steuerprüfungen gestattet sein bei Privatleuten mit Jahreseinkünften von mehr als 500.000 Euro. Auch sollen sie Aufzeichnungen und Unterlagen über ihre Einkünfte sechs Jahre lang aufheben. Bei Außenprüfungen dürfen laut Bundestags-Pressedienst Steuerbehörden eine Wohnung nur mit Genehmigung des Steuerpflichtigen betreten.

Die Union hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf mehrfach als überzogen zurückgewiesen. Sie setzte durch, dass die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen nicht unmittelbar nach der Verabschiedung wirksam werden. Sie sollen erst bei weiter unkooperativen Staaten und später per Verordnung der Bundesregierung umgesetzt werden, der der Bundesrat zustimmen muss. Experten schätzen, dass dem deutschen Staat jährlich 100 Mrd. Euro durch Steuerflucht entgehen.

Auf internationaler Ebene hat sich der Druck auf Steueroasen seit längerem deutlich erhöht. Mehrere Industrieländer loten ebenfalls Sanktionen aus. Unter anderem die Schweiz, Luxemburg, Österreich und Belgien, die lange in der Kritik standen, sind inzwischen bereit, OECD-Standards einzuhalten. Sie standen als Steueroasen auf einer "grauen Liste" der OECD mit unkooperativen Staaten. Deutschland pocht darauf, dass diese Absicht auch umgesetzt wird.

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