Im Streit um die Einhaltung des Datenschutzes in Frankreich zieht der Internetriese Google vor das höchste französische Gericht: Der Konzern teilte am Mittwoch in Paris mit, in der Auseinandersetzung den Staatsrat, das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs, angerufen zu haben.
Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte Google Anfang Jänner mit der Höchststrafe von 150.000 Euro belegt, weil der US-Konzern die französischen Datenschutzgesetze nicht einhalte. Vor allem aber wurde Google dazu verdonnert, auf seiner französischen Homepage eine Stellungnahme zu der CNIL-Entscheidung zu veröffentlichen.
Hintergrund des französischen Vorgehens ist ein Verfahren, das im Oktober 2012 von den Datenschutzbehörden der 27 EU-Mitgliedsstaaten gegen Google eingeleitet wurde. Die Datenschützer bemängeln die Datenschutzbestimmungen des US-Unternehmens, in denen Google rund 60 Regelungen seiner Internet-Dienste in einer einzigen zusammenfasste. Darin lässt sich der Konzern das Recht einräumen, die Daten, die ein Nutzer bei verschiedenen Internet-Diensten hinterlässt, übergreifend auszuwerten, ohne darüber genauer aufzuklären.
Google legte nun Beschwerde gegen die CNIL-Strafen ein und verlangt neben eine Entscheidung in der Hauptsache auch eine einstweilige Verfügung, wie die Zeitung "Le Figaro" berichtete. Die einstweilige Verfügung hätte demnach eine aufschiebende Wirkung, auch was die verlangte Veröffentlichung auf der Google-Homepage in Frankreich anbelangt.