Schwerer Dämpfer für SPÖ bei ORF-Publikumsratswahl

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Von 6 Mandaten gingen wider Erwarten gleich 5 an die ÖVP. Für die SPÖ, die bisher kraft ihres Mobilisierungsvermögens die 6 Publikumsräte traditionell für sich entscheiden hat können, bedeutet das eine heftige Schlappe.

Der einzige Gewinner aus den Reihen der SP-Kandidaten, der Ärzte-Promi Siegfried Meryn, konnte seinen Stimmenvorsprung nur hauchdünn behaupten. Den erwarteten Sieg dürfte die SPÖ vor allem der Umstand gekostet haben, dass in fast allen Kategorien zwei zumeist gleichwertige Kandidaten aus dem roten Lager angetreten waren, wodurch es zu einem Stimmen-Splitting gekommen ist - eine Erfahrung, die die ÖVP schon bei der letzten Publikumsratswahl gemacht hatte.

Zählt man die Stimmen der von roter Seite aufgestellten Kandidaten zusammen, war die Mobilisierung zwar in ausreichendem Maß gegeben, die Wähler teilten sich aber offenbar zwischen den SP-Nominierten auf, was der Volkspartei zu gute kam, die in jeder Kategorie nur einen Kandidaten ins Rennen schickte.

Beschickungsschlüssel bleibt gleich

An den Machtverhältnissen im obersten ORF-Aufsichtsratsgremium, dem ORF-Stiftungsrat, dürfte sich mit dem Ausgang der Wahl nicht all zu viel ändern. Der Beschickungsschlüssel des Publikumsrats in den Stiftungsrat wird nach dem vorliegende Wahlergebnis vermutlich gleichbleiben. Wie bisher dürfte die Hörer- und Sehervertretung drei SPÖ-nahe, zwei ÖVP-nahe und einen unabhängigen Kandidaten in den ORF-Stiftungsrat entsenden. Damit wird die SPÖ im Stiftungsrat voraussichtlich weiterhin 15 von 35 Vertretern haben.

Bei einem Sieg bei der Publikumsratswahl wäre eine rote absolute Mehrheit zumindest in Reichweite gewesen. Medienbeobachter gehen nun davon aus, dass die ÖVP beim zuletzt verzögerten ORF-Gesetz wieder von der Bremse steigt. Übers Wochenende sollen die Verhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP wieder aufgenommen werden.

Äußerst knapper SPÖ-Sieg

Der einzige Sieg der Sozialdemokraten fiel zudem denkbar knapp aus: Der von den Kinderfreunden nominierte Facharzt Siegfried Meryn lag mit 75.674 Wählern nur 142 Stimmen vor dem zweitgereihten Clemens Steindl, der als ÖVP-naher Kandidat in die Wahl ging.

Stimmenstärkster Publikumsrat ist der von den ÖVP-Senioren nominierte Gerhard Tötschinger, der 109.364 mal gewählt wurde. Weitere erfolgreiche ÖVP-Kandidaten waren Eva Scholik, Kathrin Zettel, Bernadette Tischler sowie Ivica Vastic, der das Match gegen Peter Pacult für sich entscheiden konnte. Insgesamt gaben 221.340 Gebührenzahler ihre Stimme ab, was der mageren Wahlbeteiligung von etwa 7 % entspricht.

Die ÖVP sieht in dem Wahlergebnis Implikationen für die Besetzung des Stiftungsrates, wo man eine SP-Mehrheit verhindert habe, wie Generalsekretär Fritz Kaltenegger sagte. Sein SPÖ-Gegenüber Günther Kräuter bedauerte, dass keine weiteren SP-Kandidaten den Einzug schaffen. Eine Schlappe der Partei sieht er offenbar nicht, sondern sprach von einer Persönlichkeitswahl.

Kandidat wird Wahl anfechten

Das umstrittene Prozedere der ORF-Publikumsratswahl wird auch den Bundeskommunikationssenat und den VfGH beschäftigen: Der Kandidat Gerhard Heilingbrunner wird die Wahl an beiden Stellen anfechten. Der Präsident des Umweltdachverbandes sieht sowohl die technische Abwicklung, als auch die Tatsache, dass pro Haushalt nur jene Person wahlberechtigt ist, die das Programmentgelt an die GIS abführt, als rechtswidrig an.

Nach Ansicht Heilingbrunners wurden die im Gesetz geregelten technischen Möglichkeiten vom ORF nicht ausgeschöpft. Der Gesetzgeber schreibe keineswegs nur eine Faxwahl vor, sondern ein Votum über Telefon, Fax, Internet oder andere vergleichbare technische Einrichtungen. Damit, dass der ORF sich auf die Stimmabgabe per Fax beschränke, wiewohl die Mehrheit der Wahlberechtigten über kein entsprechendes Gerät verfüge, werde das Gesetz gebrochen, so Heilingbrunner. Vor allem für parteiunabhängige Kandidaten sei das ein enormer Nachteil gewesen.

Als verfassungswidrig sieht Heilingbrunner die Einschränkung der Wahl auf die GIS-Gebührenzahler an. Dass nur natürliche Personen wahlberechtigt sind, verletze außerdem den Gleichheitsgrundsatz, weil Personen, die ihren Fernseher auf die Firma angemeldet haben, so um ihr Wahlrecht umfallen würden.

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