Illegale Preisabsprachen

Kartellamt verdonnert voestalpine zu Millionenstrafe

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Illegale Preisabsprachen bei Grobblechen kosten den Konzern 65,5 Mio. Euro. 

Das deutsche Bundeskartellamt hat der voestalpine, zwei weiteren Stahlfirmen und drei verantwortlichen Personen Bußgelder im Volumen von insgesamt 646 Mio. Euro verpasst. Auf die voestalpine entfallen davon 65,5 Mio. Euro, wie das Unternehmen am Donnerstag bekanntgab. Die Stahlfirmen hatten von Mitte 2002 bis Juni 2016 illegale Preisabsprachen bei Grobblechen getroffen.
 
Die voestalpine bestätigte heute, dass sie "in das dargelegte Verfahren involviert gewesen ist". Der Linzer Konzern habe die gegen die voestalpine Grobblech GmbH erhobenen Vorwürfe eingeräumt, einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt und während des Verfahrens mit der Behörde kooperiert, hieß es am Donnerstag aus dem Kartellamt in Bonn. Das sei bei der Bußgeldfestsetzung berücksichtigt worden. Zu den genannten Summen hinzu kommen noch etwaige Schadenersatzzahlungen.
 

Verbotene Absprachen

Kronzeuge in dem Verfahren war die Aktiengesellschaft der Dillinger Hüttenwerke. Ihr wurde die Geldstrafe komplett erlassen, da sie den Kartellwächtern als Erste mit ausreichend Informationen zu dem Kartell versorgte. Teil vom "Quartoblechkartell" waren weiters die thyssenkrupp Steel Europe AG, die mit 370 Mio. Euro am meisten zahlen muss, sowie die Ilsenburger Grobblech GmbH.
 
"Nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrages (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Anm.) im Juli 2002 bis zum August 2008 haben sich Vertreter der Stahlhersteller regelmäßig im sogenannten Technikerkreis der Walzstahl-Vereinigung getroffen und haben Absprachen über die wichtigsten Aufpreise und Zuschläge für bestimmte Quartobleche in Deutschland getroffen", erklärte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. In den Folgejahren bis Mitte 2016 hätten die Unternehmen diese Preisbestandteile weiterhin "nach den einheitlichen, untereinander vereinbarten Modellen berechnet oder koordiniert voneinander abgeschrieben".
 
Die Ermittlungen des deutschen Kartellamts seien der voestalpine im September 2017 infolge einer Hausdurchsuchung bekannt geworden, so ein Sprecher des Unternehmens. Der Konzern habe die Ermittlungen des Bundeskartellamtes "von Beginn an unterstützt und vollinhaltlich kooperiert".
 
"Ehemalige sowie die aktuellen Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG waren in diesen Sachverhalten weder involviert, noch hatten sie darüber Kenntnis", betonte man seitens der voestalpine. Im Rahmen der Aufarbeitung des Sachverhalts habe der Konzern bereits alle Verbandsmitgliedschaften auf ein notwendiges Maß reduziert und restriktive Regelungen für Teilnahme an Verbandssitzungen und -veranstaltungen festgelegt.
 
Das Unternehmen hat mehr Erfahrung mit Kartellverfahren, als ihm lieb ist. Abgesehen von dem Grobblechkartell hat die voestalpine für die Teilnahme an einem Schienenkartell 14,9 Mio. Euro plus Schadenswiedergutmachungen gezahlt. Die Rückstellung dafür hatte sich dabei ursprünglich auf 205 Mio. Euro belaufen. Für die Teilnahme an einem Spannstahlkartell wurden 7,5 Mio. Euro fällig. Straffrei ging das Unternehmen dank Kronzeugenregelung in einem Edelstahlkartell aus. Eingestellt wurde ein Verfahren wegen Beteiligung an einem Autokartell.
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