Sprit-Verkauf unter Einstandspreis nur kurz erlaubt

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Der Verkauf von Treibstoffen unter dem Einstandspreis, also zu "Schleuderpreisen", wie dies bei der Eröffnung der neuen Hofer-Billig-Tankstelle in Salzburg der Fall gewesen ist, ist laut der heimischen Rechtsprechung zwar kurzfristig zulässig, auf Dauer wäre dies aber problematisch. Darauf verwies der Chef der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Theo Thanner, im Ö1-"Morgenjournal" des ORF-Radio.

Seit heute, 1. Juli, ist die neue Treibstoffpreisverordnung von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) in Kraft, wonach die Benzin- und Dieselpreise an den Zapfsäulen für mehr Übersichtlichkeit für die Konsumenten nur noch einmal pro Tag - zu Beginn - geändert werden dürfen.

Die Frage nach dem fairen Spritpreis sei "sehr schwer zu beantworten", räumte Thanner ein: "Der Preis wird sich zusammensetzen aus der Marge, aus dem Gewinn des Unternehmens auf der einen Seite, wird sich auch nach den Marktgegebenheiten richten vor Ort, und er richtet sich nach den sogenannte Rotterdam-Notierung." In Österreich wisse man aber nicht, wie diese Rotterdamer Notierungen entstehen.

Deshalb sei man an das Londoner Unternehmen, das diese Notierungen erstellt, herangetreten, sagte der BWB-Chef. "Nach mehrfacher Intervention" sei zugesagt worden, die Kalkulationen auch offen zu legen. Ob die täglichen Preisgestaltungen korrekt seien, könne man nach Vorliegen der Unterlagen sagen.

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